Urteil Amtsgericht Augsburg

Illegaler Medikamentenhandel: Bewährung für Apothekerin

Eine Augsburger Apothekerin verkaufte zwei Jahre lang Medikamente ohne ärztliches Rezept. Vor Gericht räumte sie die Vorwürfe ein. Dafür gab es nun eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

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Augsburg. Eine Apothekerin ist wegen illegalen Medikamentenhandels zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht in Augsburg verständigten sich die Prozessparteien am Donnerstag auf dieses Strafmaß. Die 45 Jahre alte Pharmazeutin hatte die Vorwürfe eingeräumt, wie ein Gerichtssprecher berichtete.

Laut Anklage hatte die Inhaberin einer Apotheke knapp zwei Jahre lang Medikamente ohne die nötigen ärztlichen Rezepte an bislang unbekannte Kunden verkauft. Um die Arzneimittel vom Pharmagroßhandel geliefert zu bekommen, soll sie einen nicht existenten Kunden ihrer Apotheke erfunden und als Empfänger der Medizin ausgegeben haben.

71.000 Euro werden eingezogen

Die Augsburger Apothekerin wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in 84 Fällen schuldig gesprochen. Ursprünglich war sie wegen einigen Präparaten auch des Drogenhandels beschuldigt worden. In dem Prozess wurde dieser Vorwurf aber fallengelassen, da die Medikamente doch nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen.

Der Richter ordnete zudem an, dass das mit dem verbotenen Arzneihandel eingenommene Geld in Höhe von etwa 71.000 Euro bei der Apothekerin eingezogen wird. Zudem muss die Frau 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. (dpa)

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