Bundesverwaltungsgericht

Impfschaden kann ein Dienstunfall sein

Vermeintliche Nebenwirkungen einer Grippeimpfung als Dienstunfall? Ein Polizeibeamter hat das erfolgreich vor Gericht erstritten.

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LEIPZIG. Nehmen Beamte an einer von der Dienststelle organisierten Impfung teil, kann ein späterer Impfschaden als Dienstunfall anerkannt werden.

Denn die Impfung ist dann - wie etwa ein Betriebsausflug - eine "dienstliche Veranstaltung", bei der der Beamte unter Unfallschutz steht, urteilte kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Es gab damit einem Polizeibeamten aus dem Saarland recht. Angeregt durch einen Aushang im Polizeirevier hatte dieser sich 2005 beim polizeiärztlichen Dienst gegen die Virusgrippe impfen lassen.

Ein Jahr später führte beim Kläger eine Entzündung des Rückenmarks zu einer Störung der gesamten Motorik der rechten Körperhälfte. Der Polizist führte dies auf die Schutzimpfung zurück und verlangte die Anerkennung des Gesundheitsschadens als Dienstunfall.

Wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied, war die Impfung als "dienstliche Veranstaltung" unfallversichert "weil sie vollständig in der Verantwortung des Dienstherren lag".

Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis muss allerdings noch klären, ob die gesundheitlichen Probleme des Polizisten tatsächlich auf die Impfung zurückgehen. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 2 C 1.12

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