Impfstoff-Regresse rufen Berufsverband auf den Plan

Impfvorräte nicht in einem Quartal verbraucht? Ärzten in Rheinland-Pfalz droht deshalb der Regress.

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MAINZ (reh). Einer ganzen Reihe von Gynäkologen, Hausärzten und Pädiatern in Rheinland-Pfalz drohen laut dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) Rheinland-Pfalz derzeit Regressforderungen von mehreren tausenden oder sogar zehntausenden Euro.

Der Grund: Sie haben Impfstoffe, die sie als Sprechstundenbedarf eingekauft haben, nicht innerhalb eines Quartals verimpfen können. Einen Übertrag ins nächste Quartal erlaube die rheinland-pfälzische Verordnung für Sprechstundenbedarf (SSBV) aber nicht.

Sprechstundenbedarf nur einmal im Quartal

Und in der Tat steht in der SSBV, dass der Sprechstundenbedarf nur einmal im Quartal verordnet werden und den Verbrauch ersetzen soll. Diese Regelung gelte gleichermaßen für den Bezug von Impfstoffen nach dem Katalog der Impfvereinbarung.

Dabei gelte das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt nach Angaben des BVF: Die verordnete Menge solle für die einzelne Praxis im angemessenen Verhältnis zu der Zahl der Behandlungsfälle und dem abgerechneten Leistungszeitraum stehen.

Und wie BVF-Pressesprecher Sean Monks erklärt, nehme die KV Rheinland-Pfalz diese Regelungen sehr genau. Das zeigten die nun bei vielen Ärzten eingegangenen Prüfbescheide für Impfstoffverordnungen aus den Jahren 2007 und 2008. Seien Impfstoffe nicht aufgebraucht worden, müssten die Ärzte nun nachzahlen.

Impfstoffe meist nur in Großpackungen lieferbar

"Die Realität sieht leider völlig anders aus", kritisiert Dr. Werner Harlfinger, Vorsitzender des BVF in Rheinland-Pfalz. "Impfstoffe sind häufig gar nicht lieferbar - und wenn, dann nur in Großpackungen. Will ich also genügend Impfstoff für meine Patientinnen bevorraten, muss ich häufig eine Menge bestellen, die höher ist als das, was ich in einem Quartal verimpfen kann."

Außerdem müssten Impfungen häufig verschoben werden, weil Mädchen und Frauen nicht zum vereinbarten Termin kämen. Eine exakt vorhersehbare Planung sei daher kaum möglich.

Neben den Gynäkologen sind -so der BVF - auch über 100 Allgemeinärzte und über 70 Pädiater betroffen.

"Sprechstundenbedarfsregelung ist für Praxis nicht tauglich"

Gerade auch bei Kleinkindern käme es immer wieder zu Terminverschiebungen: "Gerade bei den Kleinsten kommt es oft zu Infektionen - Impftermine müssen verschoben werden und finden dann zum Beispiel im darauf folgenden Quartal statt. Dafür sollen wir jetzt Strafe zahlen, ohne dass den Kassen ein wirklicher finanzieller Schaden entstanden ist?", so Dr. Jürgen Fleischmann, Vorsitzender der Kinderarztnetzwerkes ‚Pädnetz Mittelrhein‘.

Kritik kommt auch vom rheinland-pfälzischen Hausärzteverband. "Diese Sprechstundenbedarfsregelung ist für die Praxis nicht tauglich und muss daher schnellstens geändert werden", so Dr. Burkard Zwerenz, Landesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes in Rheinland-Pfalz.

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