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Weiterbildung zum Badearzt

In 240 Stunden das Kurarztwesen erlernen

Wer Badearzt werden will, muss eine Weiterbildung absolvieren. Informationen dazu, zu Leistungen und Honorar – all das ist im Kurarztvertrag geregelt.

Veröffentlicht:

Um Kurarzt zu werden, ist eine Weiterbildung nötig. Insgesamt 240 Stunden sind laut dem Verband Deutscher Badeärzte e.V. erforderlich, um die Zusatzbezeichnung „Physikalische Therapie und Balneologie“ (Badearzt oder Kurarzt) gemäß der Weiterbildungsordnung zu erwerben.

Was ein Kurarzt tun soll und wie seine Leistungen vergütet sind, ist im Kurarztvertrag geregelt. Zu finden ist dieser in der Anlage 25 zum Bundesmantelvertrag. Die ambulanten Vorsorgeleistungen sollen demnach präventiv vor Krankheiten schützen oder bestehende Krankheiten lindern, heilen oder auch eine Verschlimmerung verhindern. Grundsätzlich dauert solch eine ambulante Kur drei Wochen.

Neben der Anamnese und einer eingehenden Untersuchung erstellt der Kurarzt zu Beginn einer Behandlung einen individuellen Vorsorgeplan. In diesem Plan sollen auf den Versicherten abgestimmte Kombinationen von medizinischen Leistungen unter Berücksichtigung ortsgebundener und/oder kurortspezifischer Heilmittel enthalten sein. Für Kinder gelten spezielle Regelungen.

Auch die (magere) Vergütung ist im Kurarztvertrag geregelt:

Für die kurzärztliche Behandlung von drei Wochen erhält der Kurarzt eine Pauschale von 47,54 Euro.

  • Werden ambulante Vorsorgeleistungen bei bestehenden Krankheiten durchgeführt, gibt es einen Zuschlag von 9,22 Euro. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung für Kinder (Dauer drei bzw. vier Wochen) beträgt die Pauschale 33,44 Euro.
  • Bei Durchführung der ambulanten Vorsorgeleistung als Kompaktkur (Behandlung in Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern) erhält der Arzt laut Vertrag eine Pauschale von 87,24 Euro. Irgendwann wurde vereinbart, dass alle Abrechnungen zentral über die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe abgewickelt werden. (ato)

Der Vertrag über die kurärztliche Behandlung ist in der Anlage 25 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte zu finden. Er ist ebenfalls im Internet abrufbar.

Lesen Sie dazu auch: Von der Kö in die hessische Provinz : Die Rückkehr des Badearztes nach Schlangenbad

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