Arzthonorar

In den KVen geht es um bis zu 120 Millionen Euro

Im Herbst verlagern sich die Verhandlungen ums Honorar der Kassenärzte auf die Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit entscheidend, wie viel mehr die Ärzte bekommen, ist die Qualität der Kodierung der Diagnosen.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
An der korrekten Verschlüsselung der Diagnosen hängt nicht nur die Abrechnung des einzelnen Arztes, sondern auch die Gesamtvergütung in den KVen.

An der korrekten Verschlüsselung der Diagnosen hängt nicht nur die Abrechnung des einzelnen Arztes, sondern auch die Gesamtvergütung in den KVen.

© [M] AZ | Miqul / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Für die Behandlung von schwer kranken und alten Patienten soll es mehr Geld geben als für die Betreuung von jüngeren mit Bagatellerkrankungen.

Was auf einzelärztlicher Ebene über den EBM mit Morbi-Pauschalen und Geriatrieleistungen funktionieren soll, das gilt auch auf KV-Ebene - damit das nötige Geld zur Verfügung steht, um die Leistungen bei multimorbiden Patienten adäquat zu honorieren.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber es so eingerichtet, dass das Honorar der Vertragsärzte seit dem Jahr 2013 auch an der Entwicklung der Morbidität der Versicherten in einer Region hängt - und an der Demografie.

Der Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen beschließt dazu anhand der vorliegenden Diagnosedaten aus den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Daten zur demografischen Entwicklung zwei Veränderungsraten, die dann als Leitplanken für die regionalen Veränderungsraten dienen.

Dabei hat der Gesetzgeber allerdings nicht den Umstand berücksichtigt, dass die Honorare vor 2013 möglicherweise die Krankheitslast in einer Region nicht genügend abbilden. Unter anderem daraus resultieren die Unterschiede bei den Fallwerten zwischen den KVen.

Kein Neustart beim Honorar

Das hat das Bundessozialgericht erst vor kurzem in einem aufsehenerregenden Urteil so bestätigt. Die KV Sachsen-Anhalt konnte in Kassel eine Erhöhung der Honorare um zwölf Prozent aufgrund einer höheren Morbidität der Bevölkerung nicht durchsetzen; für einen solchen Neustart beim Honorar sah das Gericht keinen Spielraum.

In den regionalen Verhandlungen bildeten nur die Veränderungsraten der Morbidität auf der Grundlage der Behandlungsdiagnosen sowie aufgrund demografischer Kriterien den Maßstab.

Das heißt, die beiden Veränderungsraten werden nicht addiert, sondern das Verhandlungsergebnis beim regionalen Honorarzuwachs soll sich in der Regel am Mittelwert dieser beiden Parameter orientieren.

Ende August hat der Bewertungsausschuss nun die Veränderungsraten beschlossen. Die Daten, über die in den KVen zur Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung verhandelt wird, stehen damit fest - wobei natürlich noch extrabudgetäre Komponenten auf regionaler Ebene hinzukommen können, zum Beispiel Impfvereinbarungen und ähnliches.

Das Ergebnis des Beschlusses überrascht insofern, als es in einzelnen Regionen offenbar erstmals einen leichten Rückgang in der Krankheitslast gegeben hat.

In Bremen und Berlin liegt die Veränderungsrate aufgrund der Behandlungsdiagnosen jeweils bei knapp minus 0,2 Prozent - das ist nicht viel, aber die Entwicklung liefert auch keine Argumente für ein steigendes Honorar.

Mecklenburg-Vorpommern liegt an der Spitze

Anders sieht das wiederum in den neuen Bundesländern aus. Sie liegen wiederum an der Spitze, auch wenn auch hier die Entwicklung weniger dynamisch verlaufen ist als zuvor: Mit Veränderungsraten von jeweils 1,6 Prozent ist in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern die Morbidität am deutlichsten gestiegen.

Bei der Demografie liegen die Veränderungsraten zwischen 0,03 Prozent in Hamburg und 0,62 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.

Was das für das Honorar bedeuten kann, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Wochenende präzisiert: Die vom Bewertungsausschuss beschlossenen Veränderungsraten umfassten insgesamt ein Finanzvolumen zwischen 68 und 120 Millionen Euro. Um dieses Geld geht es damit in den Honorarverhandlungen auf KV-Ebene im Herbst.

Ob es glücklich ist, die von den Ärzten verschlüsselten Diagnosen mit dem Honorar zu verknüpfen, lässt sich natürlich trefflich in Frage stellen. Gestaltungsmissbrauch ist dabei nicht auszuschließen - oder eben auch, dass die Ärzte, die eine Verschlechterung des Zustands ihrer Patienten nicht in den verschlüsselten Diagnosen akkurat abbilden, durch ein niedrigeres Gesamthonorar bestraft werden.

Durch die Hintertür hat die in den Kodierrichtlinien von den Ärzten abgelehnte genaue Diagnosenverschlüsselung in den Praxen also letztlich doch Einzug gehalten.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 30.09.201416:39 Uhr

@ Kollege Dr. Wolfgang Bensch,

Sie haben Ihr Zitat aus dem letztjährigen Deutschen Ärzteblatt (Dtsch Arztebl 2013; 110(7): A-262 / B-244 / C-244) gar nicht richtig gelesen. Was die Verfasser Dr. med. Michael Groening, Leitender Arzt Department Zentrale Notaufnahme, Interdisziplinäre Notfall- und Kurzlieger-Aufnahmestation INKA, Albertinen-Krankenhaus Hamburg, et al. dort unter: "Beispielhaft sei die Problematik anhand der Versorgung eines fiktiven älteren Patienten an folgendem Fall dargestellt", beschrieben haben, war das a l t e Modell. Und die erwähnten 60 Euro gingen damals zu Lasten des Gesamtbudgets aller a n d e r e n niedergelassenen Vertragsärzte.

M.Groening et al. beschreiben eine für den Krankenhausträger wesentlich gewinnträchtigere Alternative mit den s t a t i o n ä r e n Vorteilen des DRG-Krankenhaus-Finanzierungs-Systems:

"Das neue Modell - Im Albertinen-Krankenhaus bestand seit 2008 eine kleine Aufnahme- und Kurzliegerstation mit zehn Betten. Diese Einheit wurde 2010 deutlich vergrößert (22 Betten) und neu strukturiert. Eine umfassende Geschäftsordnung regelte Organisations- und Personalstruktur (ein leitender Arzt, zwei Stationsärzte aus dem Pool der ZNA; Pflege im 4-3-2-Schichtsystem), die Beziehung zu anderen Abteilungen, das Konsilwesen, das Diagnosespektrum und die Inanspruchnahme der Funktionsabteilungen zur Diagnostik. Organisatorisch wurde die neue Station mit der ZNA als Department zusammengefasst und der Klinik für Innere Medizin zugeordnet.

In dieser Interdisziplinären Notfall- und Kurzlieger-Aufnahmestation werden seither Patienten aller Fachrichtungen (außer Geburtshilfe und Psychiatrie) versorgt, die über die ZNA aufgenommen werden und bei denen eine stationäre Behandlung medizinisch indiziert ist. Die Verlegung auf die INKA erfolgt,

• wenn noch nicht klar ist, welcher Fachabteilung ein Patient zuzuordnen ist,
• wenn in der für den Patienten erforderlichen Fachabteilung kein Bett frei ist oder
• wenn abzusehen ist, dass der Patient innerhalb von drei Tagen entlassen werden kann und eher einen allgemeinmedizinisch/interdisziplinären Versorgungsbedarf hat..."

Mit 22 stationären "INKA"-Betten, kurzer Verweildauer und DRG-Abrechnung kann der Krankenhausträger über ambulante Vertragsarzt-Honorare für dringliche Hausbesuche zur Unzeit nur milde lächeln; nur in diesem einen Punkt muss ich Ihnen, Kollege Dr. Wolfgang Bensch, Recht geben.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Karlheinz Bayer 30.09.201416:05 Uhr

ist das nicht traurig, wie die alle mit Zahlen um sich schmeißen, als seien es Patienten?


"Das Honorar richtet sich nach der Morbidität IN DER REGION und nach der DEMOGRAPHIE". Das klingt wie festgemeißelt, ist aber nichts weiter als rhetorischer Laber-Rhabarber.

Warum das Honorar nicht nach schlechtem oder gutem Wetter festlegen, bei dem man weniger oder mehr Lust haben könnte Hausbesuche zu machen?
Es wären - bitte das festhalten als Tatsache - nach wie vor dieselben Behandlungsfälle und namentlich dieselben Hausbesuche, die jetzt schon zahlenmäßig und aufwandsmäßig dieselben sind, egal ob ein Patient ein "jüngerer mit Bagatellerkrankungen" ist oder ein "Multimorbider".
Im Grunde genommen träfe eine Ankopplöung an den Wetterbericht den tatsächlich erbrachten Leistungsaufwand wohl noch weit besser als vieles andere.

... ! Den letzten Absatz bitte zurückziehen, um die KBV nicht auf noch mehr kreative Gedanken zu bringen! ...

Die ganzen Gedankenspiele werden grotesker, wenn man bedenkt, daß die gut- oder bösartigen Kolleginen meiner "REGION" meinen Honorarschnitt verschlechtern oder verbessern können, wenn sie bösartierweise mehr "Jüngere mit Bagatellerkrankungen" behandeln als "Multimorbide".

Mit Verlaub, sollen wir anfangen Schilder an die Praxen zu hängen auf denen steht, "Bettler, Hausierer und Bagatellfälle unerwünscht"?

Man könnte genauso sinnstimmig die Bagatellfälle von vorneherein als behandlungsunwürdig verbieten. Man könnte auch den Katalog der Morbiditäten per Gesetz auf zwei, maximal drei begrenzen. Man könnte den demographischen Wandel als beitragsschädlich deklarieren und unter Strafe stellen.

Pervers wird es grundsätzlich immer dann, wenn diese "demographische Entwicklung" ins Spiel kommt. Den demographisch Unterentwickelten in Berlin und anderswo sei gesagt, daß die demographische Entwicklung aus Momentaufnahmen besteht, die zusammen eine Entwicklung ergeben. Also in etwa so, wie unsere Quartalszahlen Momentaufnahmen sind, die über die Jahre eine Entwicklung ergeben.

Es "hängt" also nicht an der Demographie, wieviel Honorar wir bekommen, sondern das Honorar, das wir bekommen ist eine Teil der aufzeichenbaren Entwicklung.

Statistiker werden in einigen Jahren die demographische Entwicklung der Landflucht deutscher Ärzte korrelieren mit den Honorarzuwächsen, und politisch gesprochen wird es sich sicher um Minuswachstümer handeln.
"Das nötige Geld", wie es in dem Artikel heißt, wird dann auf einen "morbiditäts- und demographieabhängigen Faktor Geld" reduziert werden - mehr braucht es für den Statistik-Rückblick wirklich nicht.

Jedenfalls hat erst einmal Berlin gesprochen, aber die causa ist deswegen keineswegs finita.
Nach den beachtlichen Vorgaben in Sachen Nonsens, darf man gespannt sein, was die Länder-KVen darüber hinaus noch alles zu machen gedenken.

Nonsen? Woher nimmt sich da einer das Recht die wohl überlegten Beschlüsse der KBV als Nonsens zu bezeichnen?
Nun, allein deswegen ist es Nonsens, weil es sich um gerade mal 120 Millionen Euro dreht, die sich verteilen sollen auf ein gutes Dutzend Länder, macht dann so knapp 10 Millionen pro KV und vielleicht, wenn es hoch kommt ein paar hndert Euro pro Praxis.
Mal ehrlich, ist es da nicht schnurzpiepegal, wieviele Morbusse ein einzelner Patient hat, oder fällt das nicht wirklich unter die Rubrik Nonsens? Das vertragsärztliche Leben an sich ist schon spannend und abwechslungsreich genug, braucht es da noch der Kicks as Berlin?
Mensch Leute, Ihr sollt uns VERTRETEN, nicht VERDREHEN!

Dr.Karlheinz Bayer, Bad Peterstal

Dr. Wolfgang Bensch 30.09.201409:41 Uhr

Was die Vergütung angeht, was ambulante Leistungen angeht

sollte dies Argumentation aus Hamburg zu denken geben:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/134521/Versorgung-aelterer-Notfallpatienten-Hightouch-statt-Hightech
Darin finden wir diese Sätze:
"Es bleibt somit nur die Möglichkeit, den Patienten nach stundenlanger, aufwendiger Behandlung in der ZNA (Labor, Infusionsbehandlung, Sonographie, Blasenkatheteranlage, Beginn einer antibiotischen Therapie, hoher Pflegeaufwand) in leidlich stabilem Allgemeinzustand nach Hause zu entlassen, eventuell auch noch spät am Abend oder in der Nacht. Der Erlös beträgt circa 60 Euro."
Was hat diese "pauschale" Honorierung im Trinkgeldbereich angesichts der Leistungen noch mit angemessener Honorierung ärztlicher Tätigkeit am Hut?

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