Jeder Fehler bei der Dokumentation ist ein Risiko für den Arzt

Nur eine Lücke in den Aufzeichnungen und schon haben es Kläger leichter. Doch Ärzte können vorbeugen.

Veröffentlicht:
Nachträge in der Dokumentation seien nicht verboten, sollten aber als solche gekennzeichnet weden, dann gelten sie nicht als Manipulation.

Nachträge in der Dokumentation seien nicht verboten, sollten aber als solche gekennzeichnet weden, dann gelten sie nicht als Manipulation.

© Klaro

GÖTTINGEN (pei). Eine gute Dokumentation kann für Ärzte im Haftungsfall vital sein. Allerdings ist nicht präzise festgelegt, was alles dokumentiert werden muss.

Laut Musterberufsordnung haben Ärzte über die "in Ausübung ihres Berufs gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen" die "erforderlichen" Aufzeichnungen anzufertigen. Dokumentiert werden muss das medizinisch Notwendige, beispielsweise das, was ein nachbehandelnder Arzt wissen muss. Die Dokumentation soll auch dem Interesse der Patienten dienen. Ist sie lückenhaft und unzureichend, kann dies im Haftungsverfahren zur Beweiserleichterung für die Kläger führen.

Klare Vorgaben dazu, wie umfangreich die ärztliche Dokumentation sein muss, gibt es jedoch nicht. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg müssen medizinische Selbstverständlichkeiten nicht dokumentiert werden, erläuterte Rechtsanwalt Matthias Hein von der Leipziger Sozietät Dr. Rehborn kürzlich beim Medizinrechtstag in Göttingen.

Strittig ist die Frage, ob negative Befunde dokumentiert werden müssen. Gerichte haben hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Nach der Rechtsprechung sind negative Befunde jedenfalls dann in die Dokumentation aufzunehmen, wenn damit ein bestimmter Verdacht ausgeräumt wurde oder wenn es sich um medizinisch besonders wichtige Befunde handelte. Hein empfiehlt, bei negativen Befunden großzügig vorzugehen. Die Nichtdokumentation negativer Befunde ist nach seiner Erfahrung bei niedergelassenen Ärzten verbreitet. Untersuchungsmaßnahmen würden oft nicht aufgezeichnet, wenn sich kein pathologischer Befund ergeben habe.

Manipulationen in der Dokumentation sollten Ärzte "unbedingt vermeiden". Nachträge seien nicht verboten, sollten aber als solche gekennzeichnet weden.

Wenn Manipulationen auffliegen, kann das laut Hein erhebliche Konsequenzen haben. Falls die aufgedeckte Manipulation so beschaffen war, dass sie sich auf den Ausgang eines Haftungsprozesses ausgewirkt hätte, kann ein Verfahren wegen Prozessbetrugs drohen. In diesem "worst case" sei es klüger, um jeden Preis einen Vergleich zu schließen. Für das Aufklärungsgespräch sei die Schriftform zwar nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen, sagte Hein.

Insbesondere auch die Aufklärung über Behandlungsalternativen mit unterschiedlichem Risikopotenzial sollte schriftlich festgehalten werden. Das unterbleibe aber häufig, weil das Gespräch über Behandlungsalternativen und deren jeweilige Risiken in der Regel dem eigentlichen Aufklärungsgespräch zeitlich vorausgehe. Auch seien die Behandlungsalternativen in den standardisierten Bögen, die die Patienten nach dem Aufklärungsgespräch unterschreiben, nicht aufgeführt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxismarketing

So entwickeln Sie das Leitbild für Ihre Praxis

Glosse

Die Duftmarke: O tempora, o mores!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt