Fachgesellschaft

„Juristische Lücke“ in Filler-Therapie?

Die DGBT setzt sich bei der Bundesregierung für eine Verschreibungspflicht für Hyaluronsäure-Filler ein.

Veröffentlicht:

FRANKFURT. Die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie (DGBT) hat eine deutliche Verbesserung der Patientensicherheit gefordert. Auch die Fillerbehandlung solle ausschließlich von approbierten Ärzten, die speziell fortgebildet wurden, durchgeführt werden.

Die derzeitige Gesetzeslage sei zwar „eindeutig, aber nicht ausreichend“, heißt es in einer Mitteilung der Gesellschaft. Eine „juristische Lücke“, so darin weiter“, ermögliche es Nicht-Approbierten, Filler rezeptfrei zu beziehen und anzuwenden. Dies führe immer wieder zu Behandlungsfehlern mit zum Teil schwerwiegenden Folgen.

Botulinum ist in Deutschland verschreibungspflichtig, Filler sind es nicht, da sie als frei verkäufliches Medizinprodukt eingestuft sind. Vor diesem Hintergrund sieht die DGBT bei der Bewertung von Fillern als Medizinprodukt akuten Handlungsbedarf.

„Um die Fillerbehandlung durch Nicht-Ärzte zu beenden, setzt sich die DGBT bei der Bundesregierung und den zuständigen Behörden nachdrücklich dafür ein, für Hyaluronsäure-Filler eine Verschreibungspflicht einzuführen. Entsprechende Anträge sind bereits gestellt. Dieser Vorstoß wird übrigens durch alle führenden Fachgesellschaften in diesem Bereich unterstützt“, erläutert Dr. Klaus Hoffmann, Beauftragter der DGBT für diesen Arbeitsbereich.

Komplikationen seien bei sachgerechter Botulinum- und Fillerbehandlung zwar eher selten, könnten aber bei Hyaluronsäure-Injektionen von ästhetischen „Unfällen“ über Infektionen bis zu gefährlichen Gefäßkomplikationen mit Nekrosen und schließlich zur Erblindung führen. „Den meisten Patienten ist nicht klar, dass derartige Risiken bestehen und leider auch den ‚Laien-Behandlern‘ nicht. Deshalb sollte jeder Anwender im Notfall kompetent und rasch mit Nebenwirkungen umgehen können“, erläutert Dr. Boris Sommer, der erste Vorsitzende der DGBT.

Die Anzahl minimalinvasiver Schönheitseingriffe in Deutschland ist auch im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Hintergrund, so Experten, sei ein sich durch Social Media veränderndes Schönheitsbild. Gerade junge Menschen möchten demnach so aussehen, wie ihre „digitalen“ Vorbilder. Dabei würden dabei von den unüberschaubaren Angeboten für Botulinum- und Fillerbehandlungen nahezu „erschlagen“.

Das massiv beworbene Angebot stehe im Widerspruch zur Gesetzeslage, denn in Deutschland existieren bereits klare Regeln für diese beiden ästhetischen Behandlungen, diese aber seien nicht ausreichend, so die Gesellschaft. Nur approbierte Ärzte dürfen demnach uneingeschränkt mit Fillern und Botulinum behandeln, Heilpraktiker eingeschränkt mit Fillern. Allen anderen, beispielsweise Kosmetikern, ist die Behandlung mit Beidem verboten. (mu)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in der EU: Status und Ausblick aus Sicht der GKV

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sichere Therapie

Gicht: Wer bekommt gefährliche Allopurinol-Nebenwirkungen?

Lesetipps
RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Mann greift sich an die Brust.

© andranik123 / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Brustschmerz in der Hausarztpraxis: Was tun?