K-Sterne sollen privaten Kurgästen Orientierung geben

Gesundheitseinrichtungen in Baden-Württemberg können sich seit Kurzem ähnlich wie Hotels klassifizieren lassen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Bewertung der Unterkunft jetzt auch für Kliniken und Sanatorien: Die Zimmerausstattung ist eines der Klassifizierungskriterien.

Bewertung der Unterkunft jetzt auch für Kliniken und Sanatorien: Die Zimmerausstattung ist eines der Klassifizierungskriterien.

© John Tomaselli / fotolia.com

STUTTGART. Wer in einem Hotel in Deutschland nächtigen möchte, kann sich vorab ein Bild über den Standard der Einrichtung machen. Als Gradmesser für den zu erwartenden Service dient die Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Vergeben werden Sterne.

Da Kliniken, Sanatorien oder Gesundheitszentren keine klassischen Hotels sind, konnten sie bislang trotz teils vorhandener Übernachtungsmöglichkeit nicht nach der DEHOGA-Sterne-Klassifizierung ausgezeichnet werden. Hier will die Gesellschaft zur Förderung des Tourismus in Baden-Württemberg (GFTBW) in Kooperation mit der Heilbäder und Kurorte Marketing Baden-Württemberg GmbH (HKM) Abhilfe schaffen - mit K-Sternen.

Diese ermöglichen nach eigenen Angaben die Bewertung und Zertifizierung der Beherbergungsbereiche und der medizinisch-therapeutischen Bereiche von Kliniken, Sanatorien und Gesundheitszentren in Kurorten. Die Auszeichnung der Betriebe erfolgt freiwillig und gilt für drei Jahre. Die Erstklassifizierung kostet 750 Euro. Dazu kommt eine Umlage von neun Euro je Zimmer. Für eine Wiederholungszertifizierung sind 570 Euro zu berappen. Die Umlage bleibt gleich. DEHOGA-Mitglieder bekommen Rabatte eingeräumt.

Auslöser für die Schaffung des neuen Einstufungsmodells war die zunehmende Zahl an Gästen in Kurkliniken, Sanatorien oder Gesundheitszentren, die ihren Aufenthalt aus privater Tasche bezahlen. Damit einher ging auch ein steigendes Bedürfnis nach einem gewissen Standard der ausgewählten Präventionseinrichtung. Bislang waren Vergleiche allerdings nur schwer möglich.

Die K-Klassifizierung baut auf zwei Bewertungssystemen auf: So wird auf der einen Seite der Beherbergungsbereich mit Zimmerausstattung und gastronomischem Angebot beurteilt, auf der anderen Seite der medizinisch-therapeutische Bereich mit medizinischem Angebot und Wellness-Bereich. Beide Segmente werden unabhängig voneinander geprüft und mit drei bis fünf K-Sternen ausgezeichnet.

Die Kriterien basieren im Beherbergungsbereich auf dem Standard der Deutschen Hotelklassifizierung und werden von der GFT abgeglichen. Im medizinisch-therapeutischen Bereich liegen ein Teil der modifizierten Klassifizierungskriterien der Medical Wellness Stars-Zertifizierung des Heilbäderverbands Baden-Württemberg zugrunde.

Damit würden zwei bewährte Zertifizierungssysteme miteinander kombiniert und ermöglichten eine zuverlässige Orientierungshilfe für privat zahlende Kurgäste, werben die Anbieter. Die K-Klassifizierung ist vorläufig auf Baden-Württemberg beschränkt.

Im medizinisch-therapeutischen Bereich bemisst sich die Zahl der Sterne unter anderem danach, wie oft kooperierende Ärzte die betreffende Einrichtung aufsuchen und Patienten zur Verfügung stehen. Für vier K-Sterne muss die Einrichtung zum Beispiel garantieren, dass der betreffende Arzt mindestens zwei mal pro Woche für mindestens drei Stunden im Haus ist.

Weitere Bewertungskriterien nehmen Fitness- und Wellness-Angebote sowie die Ausstattung der Saunen und Ruhebereiche unter die Lupe. Fünf Sterne gibt es, wenn zum Beispiel ein Fitnesstrainer, ein Sporttherapeut und eine Kosmetikerin vor Ort sind. Drei Sterne gibt es bereits, wenn Gästen Blutbild und Belastungs-EKG angeboten werden. Ein Nichtraucher-Gesundheitsbereich ist schon notwendig, um einen K-Stern zu erhalten, ebenso die Betreuung in der Einrichtung durch qualifiziertes Personal.

Die Klassifizierungskriterien zum Download unter www.gftbw.de/Fur-mein-Hotel/mehr/K-Klassifizierung.aspx

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