KBV will Änderung bei Glukosetest

KÖLN (iss). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will sich dafür stark machen, dass niedergelassene Ärzte im Präsenzlabor auch die trockenchemische Glukosebestimmung nach der Gebührenziffer 32025 abrechnen können. Das teilt die KBV den Kassenärztlichen Vereinigungen in einem aktuellen Rundschreiben mit.

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Glukosebestimmung via Teststreifen: Die KBV will, dass Ärzte dafür die 32025 abrechnen können.

Glukosebestimmung via Teststreifen: Die KBV will, dass Ärzte dafür die 32025 abrechnen können.

© Foto: AOK Mediendienst

Nach der aktuellen, in Folge der Laborreform geänderten Leistungslegende des EBM können Niedergelassene die Gebührenordnungspositionen 32025 (Glukose; 1,60 Euro) und 32026 (TPZ, Thromboplastinzeit; 4,70 Euro) nicht abrechnen, wenn sie die Leistungen "mittels trägergebundener Reagenzien" erbringen, also mittels Teststreifen. Dieser von den Krankenkassen eingebrachte Zusatz soll nach dem Willen der KBV wieder gestrichen werden - rückwirkend zum 1. Oktober 2008.

Zwar können die Praxen zurzeit die Glukosebestimmung trockenchemisch über die EBM-Ziffern 32057 (0,25 Euro) und 32089 (Zuschlag für Teststreifen in Höhe von 0,80 Euro) abrechnen. Nach Einschätzung der KBV ist es aber nicht akzeptabel, dass Pflegekräfte damit für diese Leistungen eine deutlich höhere Vergütung erhalten würden als die niedergelassenen Ärzte.

Die Ziffern fürs Präsenzlabor waren unter anderem in Kritik geraten, weil Ärzte dafür erst teure Geräte anschaffen müssten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Laborreform im Nachwaschgang

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