Direkt zum Inhaltsbereich

KBV will Änderung bei Glukosetest

KÖLN (iss). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will sich dafür stark machen, dass niedergelassene Ärzte im Präsenzlabor auch die trockenchemische Glukosebestimmung nach der Gebührenziffer 32025 abrechnen können. Das teilt die KBV den Kassenärztlichen Vereinigungen in einem aktuellen Rundschreiben mit.

Veröffentlicht:
Glukosebestimmung via Teststreifen: Die KBV will, dass Ärzte dafür die 32025 abrechnen können.

Glukosebestimmung via Teststreifen: Die KBV will, dass Ärzte dafür die 32025 abrechnen können.

© Foto: AOK Mediendienst

Nach der aktuellen, in Folge der Laborreform geänderten Leistungslegende des EBM können Niedergelassene die Gebührenordnungspositionen 32025 (Glukose; 1,60 Euro) und 32026 (TPZ, Thromboplastinzeit; 4,70 Euro) nicht abrechnen, wenn sie die Leistungen "mittels trägergebundener Reagenzien" erbringen, also mittels Teststreifen. Dieser von den Krankenkassen eingebrachte Zusatz soll nach dem Willen der KBV wieder gestrichen werden - rückwirkend zum 1. Oktober 2008.

Zwar können die Praxen zurzeit die Glukosebestimmung trockenchemisch über die EBM-Ziffern 32057 (0,25 Euro) und 32089 (Zuschlag für Teststreifen in Höhe von 0,80 Euro) abrechnen. Nach Einschätzung der KBV ist es aber nicht akzeptabel, dass Pflegekräfte damit für diese Leistungen eine deutlich höhere Vergütung erhalten würden als die niedergelassenen Ärzte.

Die Ziffern fürs Präsenzlabor waren unter anderem in Kritik geraten, weil Ärzte dafür erst teure Geräte anschaffen müssten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Laborreform im Nachwaschgang

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Änderung seit Oktober

Telekonsil-Abrechnung: KIM wird zum Standard für Bildversand

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö†

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Lesetipps
Einsame jüngere Frau

© Photographee.eu / stock.adobe.com

DEGAM-Kongress

Einsamkeit trifft nicht nur Ältere

Eine Frau sitzt mit einer brennenden Zigarette hinter dem Lenkrad ihres Autos.

© Peter Steffen/dpa

DEGAM-Kongress

Wie viele KHK-Patienten rauchen?