KBV will bei Kodierrichtlinien nachbessern

BERLIN (sun/hom). Die KBV sieht bei den umstrittenen ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) Nachbesserungsbedarf. An der fristgerechten Einführung nach einer Übergangsfrist zum 1. Juli 2011 werde sich aber nichts ändern.

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Ambulante Kodierrichtlinien: Auch die KBV sieht Nachbesserungsbedarf.

Ambulante Kodierrichtlinien: Auch die KBV sieht Nachbesserungsbedarf.

© Mikhail Tolstoy / fotolia.com

"Die AKR werden kommen, sie stellen einen gesetzlichen Auftrag dar", sagte KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler anlässlich der 13. KBV-Vertreterversammlung in Berlin. Damit attackierte der KBV-Chef vor allem KVen wie die KV Hessen, die sich gegen die AKR ausgesprochen und eine Verschiebung angemahnt hatten. Eine "Taktik des Verschiebens" unangenehmer Dinge in die nächste Amtsperiode sei "weder fair noch sinnvoll", so Köhler.

Die KBV sicherte jedoch zu, die Kodierrichtlinien, wo nötig, nachzubessern. "Mit Hochdruck" kümmere sich die KBV zum Beispiel "um die hausärztliche Problematik beim Kodieren", so Köhler. Denn gerade in Hausarztpraxen seien beim Kodieren Probleme aufgetreten.

Derzeit finden in allen 17 KVen die Wahlen der Vertreterversammlungen und der neuen Vorstände statt. Die konstituierende Sitzung der dann zusammengesetzten KBV-Vertreterversammlung ist für Mitte März vorgesehen, die Wahl des neuen KBV-Vorstandes für Anfang April. Köhler wie auch Vorstands-Vize Dr. Carl-Heinz Müller haben bislang nicht erklärt, ob sie für den KBV-Vorstand erneut kandidieren wollen.

Lesen Sie dazu auch: Köhler: "Wir wollen organisieren statt regulieren" "Nachhut-Gefechte" zu ambulanten Kodierrichtlinen

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