KV Nordrhein veröffentlicht Regressleitfaden

KÖLN (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) will ihre Mitglieder dabei unterstützen, sich vor Arznei- und Heilmittelregressen zu schützen. Sie hat deshalb einen Ratgeber "Arznei- und Heilmittelregresse 2011" veröffentlicht.

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Dort finden niedergelassene Ärzte auch Tipps, wie sie sich verhalten sollen, wenn ihnen ein Prüfverfahren bevorsteht. In den fast 100 Seiten der Broschüre, die im Internet unter www.kvno.de steht, finden Interessierte Informationen über die nordrheinische Heil- und Arzneimittelvereinbarung 2011, zur Arzneimittel-Richtlinie und zu den Verfahrensabläufen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

So können sich die Ärzte einen schnellen Überblick über die Me-too-Liste 2011 verschaffen und über die Wirkstoffgruppen, für die KVNo und Krankenkassen Leitsubstanzen oder Generikaquoten vereinbart haben.

Der Ratgeber soll eine Übersicht über die zahlreichen Regulierungen in diesem Bereich geben, schreiben die KVNo-Vorstände Dr. Peter Potthoff und Bernhard Brautmeier. "Die Broschüre soll Ihnen eine erste Hilfe bei der sicheren Verordnung von Arznei- und Heilmitteln und von Sprechstundenbedarf bieten."

Die Steuerung der Arzneimittel- und Heilmittelausgaben sei weiterhin nötig, damit die Schere zum ärztlichen Honorar nicht noch weiter auseinanderdrifte, erläutern Potthoff und Brautmeier. "Seit 2011 geben wir mehr Geld für Arzneimittel als für das ärztliche Honorar aus." Dieser Entwicklung wollen sie entgegenwirken.

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