IT-Sicherheit
KV RLP fordert Finanzspritze für Praxen
Die Kosten für die IT-Sicherheit in Arztpraxen mit Online-Anschluss sind erheblich. Die KV Rheinland-Pfalz sieht eine „Kostenlawine“ auf Ärzte zurollen.
Veröffentlicht:Mainz. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat für Arztpraxen einen Investitionszuschlag für die Umsetzung der für Praxisärzte ab Juni 2020 verbindlichen IT-Sicherheitsrichtlinie gefordert.
An der Ausarbeitung dieser Richtlinie sitzen aktuell bereits unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie wird Details festgelegen, wie Praxis-IT auf einen sicheren Stand gebracht werden muss.
Hintergrund ist das jüngst vom Bundestag verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), in dem die KBV aufgefordert wird, „bis zum 30. Juni 2020 in einer Richtlinie die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ festzulegen. Die Richtlinie soll unter anderem Anforderungen an die sichere Installation und Wartung von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) umfassen, die in der vertragsärztlichen Versorgung genutzt werden. Sie muss laut Gesetz jährlich an Stand der Technik und Gefährdungspotenzial angepasst werden.
Der Vorstand der KV RLP befürchtet, dass auf Praxisinhaber mit Umsetzung der Richtlinie im kommenden Jahr eine enorme „Kostenlawine“ zurollen werde. Die Investitionskosten bewegen sich im vierstelligen Bereich. Diesen finanziellen Aufwand könnten Praxen nicht alleine stemmen, meint die KV RLP. Die Körperschaft erwartet deshalb, dass die Zusatzkosten durch einen Zuschlag für Praxen abgebildet werden. „Das kann zum Beispiel durch eine EDV-Vorhaltepauschale realisiert werden. Denkbar ist auch ein System von Gesamtpauschalen, wie sie bereits in der Finanzierungsvereinbarung zur TI festgehalten wurden“, schlägt Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP vor.