Schutzmaterial

KVen verschickten mutmaßlich fehlerhafte FFP2-Masken an Vertragsärzte

Das Schnellwarnsystem der EU RAPEX warnt vor offenbar minderwertigen FFP2-Masken. Diese wurden vom Bund an die KVen verteilt und an Praxen weitergeleitet. Unklar ist noch, bei wie vielen Ärzten die Masken angekommen sind.

Sybille CornellVon Sybille Cornell Veröffentlicht:
Atemschutzmaske der Kategorie FFP2: Nicht immer entsprechen sie der Qualität, die sie haben müssten.

Atemschutzmaske der Kategorie FFP2: Nicht immer entsprechen sie der Qualität, die sie haben müssten.

© dpa

Neu-Isenburg. Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX warnt vor der Anwendung verschiedener FFP2-Masken einiger Hersteller. Die gelisteten Produkte erfüllen demnach allesamt nicht die Anforderungen der europäischen Norm. Das Hauptproblem sei die mangelhafte Filterwirkung der Masken. Sie sollen deshalb nicht im Kontakt mit möglicherweise SARS-CoV-2-infizierten Patienten genutzt werden. Zum Teil sind die Produkte auch über Kassenärztliche Vereinigungen an Ärzte verschickt worden.

RAPEX ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Union für gefährliche Konsumgüter. Hier werden Rückruf- oder Rücknahmeaktionen für Produkte, die nicht den Vorschriften entsprechen, dokumentiert.

KV Baden-Württemberg bestätigt Versand

Wie die KV Baden-Württemberg der „Ärzte Zeitung“ auf Anfrage bestätigte, sind solche vermeintlichen FFP2-Masken an niedergelassene Ärzte versendet worden. Die KV habe zwei Quellen für die Bestellungen von FFP2- und FFP3-Masken: Die eine Quelle seien selbstorganisierte Lieferverbindungen, bei denen „von Anfang an eine Qualitätsprüfung mit einem in Stuttgart ansässigen Institut vereinbart“ worden seien, so Kai Sonntag, Pressesprecher der KV Baden-Württemberg. Die gelieferten Chargen seien dann auch geprüft worden.

Die zweite Quelle für Maskenlieferungen sei der Bund. „Wir haben angenommen, dass vonseiten des Bundes bereits eine Qualitätsprüfung erfolgt ist und haben keine weiteren Prüfungen veranlasst“, sagt Sonntag. Dies sei auch der Grund dafür, dass Chargen von den bei RAPEX genannten Produkten an niedergelassene Ärzte ausgeliefert worden seien. Welche Masken an welche Praxen in welcher Menge ausgeliefert worden seien, habe die KV allerdings nicht erfasst.

Die KV Baden-Württemberg hat daher allen Mitgliedern eine Warnung zukommen lassen, in der die beanstandeten Produkte aufgelistet werden, und auch auf ihrer Webseite eine Warnung eingestellt. Ärzten, die fehlerhafte Masken erhalten haben, wird dringend empfohlen, diese sofort zu entsorgen, weil bei Anwendung „Gesundheitsgefahr bestehe“.

KV Hessen: „Wahrnehmbar kein Problem“

Die KV Hessen sieht in dem Masken-Rückruf „wahrnehmbar kein Problem“. Pressesprecher Karl Roth vermutet, dass in der Anfangsphase der Auslieferung des Bundesgesundheitsministeriums fehlerhafte Masken durchgerutscht sein könnten. Hessen habe erst recht spät Lieferungen des Bundes erhalten und in den ersten Wochen auf eigene Bestände und selbst organisierte Bestellungen zurückgegriffen. Eine Auslieferung mangelhafter Bestände sei nicht bekannt.

Auch in der KV Rheinland-Pfalz rechnet man damit, dass „das Problem sehr überschaubar“ sein könnte, so Pressesprecher Dr. Rainer Saurwein. Es seien ja nicht alle von RAPEX genannten Firmen per se für fehlerhafte Lieferungen verantwortlich. Er glaubt, dass es sich vor allem um spezielle Chargen der Produktion handele, die die Schutzvorgaben nicht erfüllen.

Die Pressestelle des BMG war für eine Stellungnahme am Mittwochmittag nicht zu erreichen. Laut KV Baden-Württemberg lässt der Bund seit dem 7. April nach eigenen Angaben alle FFP2-Masken „grundsätzlich“ prüfen. (Mitarbeit: ger)

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