Direkt zum Inhaltsbereich

Gericht

Kasse darf keine Trinkmenge vorschreiben

Veröffentlicht:

DRESDEN. Eine Krankenkasse darf einem querschnittsgelähmten Versicherten nicht das individuelle Trinkbedürfnis vorschreiben.

Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Der 39-jährige Kläger muss sich nach einem Motorradunfall zur Blasenentleerung selbst katheterisieren und gab an, 3,5 Liter pro Tag zu trinken.

Das sah seine Kasse als "unphysiologisch" an und bewilligte Katheter und Bettbeutel nur auf der Basis von 2,5 Litern. Das Gericht urteilte, die Menschenwürde verbiete es, beim individuellen Trinkbedürfnis von Durchschnittswerten auszugehen.

Die Kasse hat Berufung beim Sächsischen Landessozialgericht eingelegt. (fst)

Az.: S 47 KR 105/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Lesetipps
Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose