Gericht

Kasse darf keine Trinkmenge vorschreiben

Veröffentlicht:

DRESDEN. Eine Krankenkasse darf einem querschnittsgelähmten Versicherten nicht das individuelle Trinkbedürfnis vorschreiben.

Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Der 39-jährige Kläger muss sich nach einem Motorradunfall zur Blasenentleerung selbst katheterisieren und gab an, 3,5 Liter pro Tag zu trinken.

Das sah seine Kasse als "unphysiologisch" an und bewilligte Katheter und Bettbeutel nur auf der Basis von 2,5 Litern. Das Gericht urteilte, die Menschenwürde verbiete es, beim individuellen Trinkbedürfnis von Durchschnittswerten auszugehen.

Die Kasse hat Berufung beim Sächsischen Landessozialgericht eingelegt. (fst)

Az.: S 47 KR 105/13

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung