Gericht

Kasse darf keine Trinkmenge vorschreiben

Veröffentlicht:

DRESDEN. Eine Krankenkasse darf einem querschnittsgelähmten Versicherten nicht das individuelle Trinkbedürfnis vorschreiben.

Das entschied das Sozialgericht Dresden in einem nicht rechtskräftigen Urteil. Der 39-jährige Kläger muss sich nach einem Motorradunfall zur Blasenentleerung selbst katheterisieren und gab an, 3,5 Liter pro Tag zu trinken.

Das sah seine Kasse als "unphysiologisch" an und bewilligte Katheter und Bettbeutel nur auf der Basis von 2,5 Litern. Das Gericht urteilte, die Menschenwürde verbiete es, beim individuellen Trinkbedürfnis von Durchschnittswerten auszugehen.

Die Kasse hat Berufung beim Sächsischen Landessozialgericht eingelegt. (fst)

Az.: S 47 KR 105/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

10 Fragen, 10 Antworten

Ausgeschlafen trotz Schichtdienst: Wie das klappen kann

Kopfschmerzen

Migräne: Welche Therapie bei älteren Patienten möglich ist

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Großer Andrang am Quartalsanfang? Mit der Ersatzbescheinigung könnten sich vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen den Weg in die Praxis sparen.

© Picture-Factory / stock.adobe.com

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen