Kassen-Zuschuss bei IVF nicht für Männer über 50
KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Altersgrenze für Männer bei einer künstlichen Befruchtung gebilligt. Nach der strittigen Regelung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen 50-Prozent-Zuschuss nur, wenn der Mann nicht älter als 50 Jahre ist. Zur Begründung verwies das BSG auf das Kindeswohl.