Urteil

Kassen müssen keine Perücke für Männer zahlen

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KASSEL. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen haarlosen Männern keine Perücke bezahlen. Wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, gilt dies auch bei krankheitsbedingter Haarlosigkeit.

Haarverlust sei bei Männern insgesamt üblich. Anders als bei Frauen wirke er daher nicht stigmatisierend. Allerdings ließ das BSG Ausnahmen für insgesamt haarlose junge Männer zu.

Der Kläger leidet seit seinem 45. Lebensjahr krankheitsbedingt an völliger Haarlosigkeit (Alopecia areata universalis). Die Krankenkasse hatte ihn wiederholt mit einer Perücke versorgt, zuletzt 2006. Als er mit 73 Jahren 2011 erneut einen Antrag stellte, lehnte die Kasse ab.

Der Mann kaufte sich für 820 Euro eine ärztlich verordnete Perücke und verlangte dies nun von der Kasse zurück. Doch das BSG wies die Klage ab. "Die überwiegende Zahl der Männer verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar.

Dadurch erregen Männer aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch werden sie stigmatisiert." Bei Frauen dagegen gebe es einen biologisch bedingten Haarverlust nicht.

"Eine Frau ohne Kopfhaar fällt daher besonders auf und zieht die Blicke anderer auf sich." Die Haarlosigkeit weiche von der Norm ab und könne daher krankheitswertig sein.

Wie das BSG betont, kann es allerdings Ausnahmen für Jugendliche und junge Männer geben, "wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Brauen, Wimpern und Bart erfasst". (mwo)

Az.: B 3 KR 3/14 R

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