Urteil
Kein Anrecht auf MRT-Untersuchung nach Brustkrebs-Op
Die Gesetzliche Krankenversicherung muss ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebs-Nachsorge aufkommen. So hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.