Kommentar zur VdK-Klage

Kein Anspruch auf Gesetze

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Ja, der Worte sind genug gewechselt und der Experten genug gehört. Nun lasst uns endlich Taten sehen. Eine Pflegereform ist überfällig. Der Sozialverband VdK will die Taten nun vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen.

Doch dort wird er wohl scheitern. Die Karlsruher Richter können Grundrechtsverstöße geißeln und verfassungswidrige Gesetze verwerfen. Aber eines wäre schlicht mit der Gewaltenteilung nicht vereinbar: Ein einklagbarer Anspruch auf konkrete Gesetze. Nun ist der VdK nicht irgendwer. Als Kriegsopferverband entstanden, hat er sich früher als Andere auch den sozialen Problemen der Zukunft zugewandt.

Nicht ohne Grund ist er mit heute 1,7 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands. Auch juristisch ist der VdK hervorragend aufgestellt. Und so ist der Verbandsspitze sicherlich klar, wie gering ihre Chancen in Karlsruhe sind.

Doch wie keine andere Organisation spürt der VdK auch den Unmut der Basis, die Angst gerade auch der Noch-nicht-Heimbewohner vor dem, was uns fast allen später drohen kann.

Dass dies einen Verband wie den VdK zu einem Schritt treibt, der nüchtern betrachtet nur als Verzweiflungstat bezeichnet werden kann - wenigstens das sollte der Koalition zu denken geben.

Lesen Sie dazu auch: Rechte verletzt?: VdK will bessere Pflege einklagen

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Massiv erhöhter CA-19-9-Wert weckt falschen Krebsverdacht

Umbrella-Review

Welcher Sport bei Depression und Angststörung am besten hilft

Lesetipps
Das Zusammenspiel zwischen Vermögensverwalter und Anlegerin oder Anleger läuft am besten, wenn die Schritte der Geldanlage anschaulich erklärt werden.

© M+Isolation+Photo / stock.adobe.com

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Person mit weißer Pille in der rechten Hand und Glas Wasser in der linken Hand

© fizkes - stock.adobe.com

Acetylsalicylsäure in der Onkologie

ASS schützt Senioren langfristig wohl nicht vor Krebs