Urteil

Kein Anspruch auf Online-Klausur in Corona-Zeiten

Auch rauchende Studenten müssen bei niedrigen Infektionszahlen in Niedersachsen Präsenzprüfungen an der Uni hinnehmen.

Veröffentlicht:

Lüneburg. Studierende in Niedersachsen haben trotz der Coronavirus-Pandemie keinen Anspruch darauf, Prüfungen online zuhause ablegen zu können. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg rechtskräftig entschieden.

Das OVG wies damit die Beschwerde eines Masterstudenten der Leuphana-Universität Lüneburg gegen eine Entscheidung des Lüneburger Verwaltungsgerichts zurück. Dieses hatte seinen Eilantrag abgelehnt, eine Klausur nicht wie geplant als Präsenzklausur, sondern als Online-Prüfung vom Heimarbeitsplatz aus absolvieren zu dürfen.

Das Gericht begründete dies damit, dass es nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt sei, Präsenzprüfungen abzuhalten. Die Universität habe ihre Regelungen entsprechend angepasst und ein Hygienekonzept entwickelt. Die Entscheidung der Prüfer, in diesem Fall von der nach wie vor bestehenden Möglichkeit der Online-Prüfung keinen Gebrauch zu machen, sei daher rechtens.

Sache der Prüfer

Das OVG sah dies auch so. Es sei Sache der Prüfer zu entscheiden, in welcher Form eine Klausur zu erbringen sei. Diesen komme ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der hier nicht überschritten sei. Der Senat verwies zudem darauf, dass angesichts überschaubarer Infektionszahlen in Norddeutschland und nach dem Stand der Wissenschaft aufgrund wirksamer Schutzmaßnahmen das Gesundheitsrisiko einer Präsenzklausur eng begrenzt sei.

Dass in anderen Fächern Online-Prüfungen abgenommen würden, rechtfertige keine gegenteilige Einschätzung. Nichts anderes ergebe sich daraus, dass der Studierende Raucher sei und somit einer der vom Robert Koch-Institut definierten Risikogruppe angehöre. (pid)

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 2 ME 349/20

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