Direkt zum Inhaltsbereich

Kein Lärmtagebuch vor Mietkürzung erforderlich

KARLSRUHE (mwo). Mieter, die wegen ständigen Lärms in der Nachbarschaft ihre Miete kürzen wollen, müssen dafür kein "Lärmtagebuch" führen. Eine grobe Beschreibung des Zustands reicht zur Begründung aus, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuellen Urteil.

Veröffentlicht:

Danach ist eine Mietminderung allerdings nicht schon automatisch gerechtfertigt, wenn eine Nachbarwohnung regelmäßig an Touristen vermietet wird.

Genau das war der Streit in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte. Die festen Mieter beklagten sich über ständigen Lärm und Schmutz der Touristen und kürzten die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin reagierte mit einer Räumungsklage und hatte damit vor dem Landgericht Berlin Erfolg.

Vermieter kann kein "Protokoll" verlangen

Doch dabei hat das Landgericht die Anforderungen an die Begründung einer Mietkürzung überzogen, urteilte nun der BGH. Mieter müssten zwar gelegentliche Feiern oder auch mal lauten Streit in der Nachbarwohnung als "sozial adäquat" hinnehmen, nicht aber ständigen Lärm und Dreck.

Für eine Mietminderung reiche dann eine Beschreibung von Art, Dauer, Häufigkeit und Tageszeiten des Lärms aus. Die Vorlage eines "Protokolls" könne der Vermieter nicht verlangen.

Bei Vermietung einer Wohnung an Touristen könne man zwar nicht automatisch von ständigen Belästigungen ausgehen, im konkreten Fall hätten die Mietnachbarn diese aber ausreichend konkret beschrieben.

Az.: VIII ZR 155/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Übergriffiges Verhalten im Gesundheitswesen

Medizinstudentin zu sexueller Belästigung: „Ich möchte beim Ärztetag nicht mit ,Hase‘ angesprochen werden“

Lesetipps
Patient vor der CT-Untersuchung der Lunge.

© jovannig / stock.adobe.com

Telemedizin für Prävention

Lungenkrebs-Screening: Das Münsterland zeigt, wie es funktionieren kann

Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren