Urteil

Kein Menschenrecht auf Steuerhinterziehung

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STRASSBURG. Steuerfahnder dürfen Durchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag in einem Fall aus 2008, dass die Verwendung solcher Daten nicht gegen den Schutz der Privatsphäre verstößt (Beschwerde 33696/11).

Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung auf den Verdacht der Steuerhinterziehung hin durchsucht worden war. Dabei soll es sich um einen Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro gehandelt haben. Die Durchsuchung basierte auf einer Steuer-CD, die der BND aus Liechtenstein gekauft hatte. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der CD 2010 erlaubt. Es hatte dabei festgestellt, dass auch Beweismittel, die rechtswidrig erlangt worden sind, im Einzelfall verwendet werden dürfen.Die Straßburger Richter hatten daran nichts auszusetzen.Die Durchsuchung sei auch verhältnismäßig gewesen, heißt es in dem Urteil. Steuerhinterziehung sei nämlich eine gravierende Straftat.

Zudem schütze das deutsche Strafverfahrensrecht Beschuldigte ausreichend vor einem Missbrauch - etwa dadurch, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen muss. Es weise auch nichts darauf hin, dass die Behörden absichtlich und systematisch Gesetze gebrochen hätten, um an Informationen für die Verfolgung von Steuerstraftaten zu kommen.

Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten - teilweise für Millionenbeträge. Nach Angaben des Landesfinanzministeriums lohnen sich diese Investitionen. Dadurch ausgelöste Steuernachzahlungen und Geldbußen summierten sich nach Angaben des Landes bis Mitte 2015 auf mehr als 1,8 Milliarden Euro.Dem Ehepaar, das jetzt bis nach Straßburg gegangen war, blieb eine Geldstrafe erspart. Die Beweise genügten am Ende nicht für eine Verurteilung. (dpa)

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