Fall Dalli

Kein Schadenersatz für Ex-EU-Gesundheitskommissar

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Der frühere EU-Gesundheitskommissar John Dalli bekommt keinen Schadenersatz wegen seines Rücktritts 2012.

Dieser erfolgte freiwillig und nicht aufgrund eines unzulässigen Rücktrittsverlangens durch Kommissionspräsident José Manuel Barroso, befand das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg.

Der heute 66-jährige Dalli ist ein Politiker der konservativen Nationalist Party in Malta.

Im Februar 2010 wurde er Mitglied der EU-Kommission und übernahm dort das Ressort Gesundheit und Verbraucherschutz.

2012 schwärzte ihn das schwedische Tabakunternehmen Swedish Match in Brüssel an: Ein maltesisches Unternehmen habe angeboten, gegen Geld Kontakte zu Dalli herzustellen, um die Tabakgesetzgebung der EU zu beeinflussen.

Nach Abschluss der Ermittlungen durch die europäische Antikorruptionsbehörde OLAF fand am 16. Oktober 2012 ein Vieraugengespräch zwischen Barroso und Dalli statt, zu dem später weitere Personen hinzukamen. Dalli trat noch am selben Tag zurück.

Er behauptet, Barroso habe ihn zu diesem Schritt angewiesen. Mit seiner Klage verlangt er die Feststellung, dass diese Anweisung unzulässig war. Zudem verlangt er Schadenersatz.

Das erstinstanzliche EU-Gericht wies seine Klage ab. Aus den Aussagen mehrerer Zeugen und Erklärungen der Regierung in Malta ergebe sich, dass Dalli aus eigener Entscheidung freiwillig zurückgetreten sei.

Dies habe er auch selbst im maltesischen Rundfunk so gesagt. Auch zwei Tage später habe Dalli erklärt, dass er zwar jegliche Korruptionsvorwürfe zurückweise, zum Schutz seines Ansehens aber zurückgetreten sei.

Soweit es um rechtliche Fragen geht, kann Dalli dieses Urteil noch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg überprüfen lassen. (mwo)

Az.: T-562/12

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