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Arzneiverordnungen der KV RLP

Kein "aut idem" bei Substitutionsausschluss

Veröffentlicht:

MAINZ. Um sicherzugehen, dass ein Arzneimittel nicht substituiert wird, kreuzen Ärzte auf dem Rezept "aut idem" an. Unter Umständen ist das aber nicht sinnvoll. In der Arzneimittelvereinbarung der KV Rheinland-Pfalz wurde zum Beispiel die Einhaltung einer maximalen Aut-idem-Quote für die Fachgruppen aufgenommen.

Bei einer Überprüfung hat die KV RLP festgestellt: Viele Ärzte machen unnötige Aut-idem-Kreuze zum Beispiel bei der Rezeptierung von Schilddrüsenhormonen oder Marcumar. Ärzte sollten überprüfen, ob die verordneten Medikamente auf der Substitutionsausschlussliste stehen, so die KV RLP. Falls ja, belasteten die Ärzte mit ihrem Aut-idem"-Kreuz unnötig ihre Zielquote. (ato)

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