Keine Klage nach Pauschalvorwurf von Kunstfehlern
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Pauschale Vorwürfe, Ärzte einer Klinik hätten Patienten fehlerhaft behandelt, genügen nicht für eine Anklage. Das geht aus einem Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.