Keine Klage nach Pauschalvorwurf von Kunstfehlern
ZWEIBRÜCKEN (dpa). Pauschale Vorwürfe, Ärzte einer Klinik hätten Patienten fehlerhaft behandelt, genügen nicht für eine Anklage. Das geht aus einem Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


