Keine Rückporto? Kein Medizinstudium!

Veröffentlicht:

AMSTERDAM (dpa). Weil er keine Briefmarke auf einen Rückumschlag geklebt hat, hat die zuständige Behörde einem jungen Niederländer das Medizinstudium versagt. Das war völlig korrekt so, entschied am Dienstag ein Gericht in Amelo. Es wies die Klage des 17- jährigen Niels Grote Beverborg gegen das Amt zurück.

Aufgrund seines erstklassigen Abiturs hätte dem jungen Mann aus Hengelo an der Grenze zu Deutschland ein Medizin-Studienplatz an der renommierten Reichsuniversität Groningen zugestanden. Vergeblich argumentierte der verhinderte Student vor Gericht, seine Zurückweisung sei "unverhältnismäßig und bürokratisch". Nun will er sich für das kommende Jahr einschreiben. "Diesmal mit Briefmarke", betonte er.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuartige Ansätze

CAR-T-Zellen bilden Antikörper gegen Rheumatoide Arthritis

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?