Urteil

Keine Sozialhilfekürzung wegen Pflegebetrugs

Veröffentlicht:

BERLIN. Pflegebedürftigen, die sich am Pflegebetrug beteiligt haben, darf die Sozialhilfe dennoch nicht die Leistungen für den täglichen Lebensunterhalt kürzen. Sogenannte Kick-back-Zahlungen, die Pflegebedürftige für ihre Unterschrift unter nicht erbrachte Leistungen erhalten haben, sind kein "Einkommen" das auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet werden kann, entschieden zwei Senate des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg in Potsdam. Sie hoben damit gegenteilige Eilentscheidungen des Sozialgerichts Berlin auf. Das Sozialamt könne nicht verlangen, Einkünfte aus strafbaren Handlungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts einzusetzen.(mwo)

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Az.: L 23 SO 327/16 B ER und L 15 SO 301/16 B ER

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Robert Künzel 02.02.201717:04 Uhr

Die Entscheidung des LSG ist kaum nachzuvollziehen.....

denn es gibt ja dann quasi einen "Besitzstandsschutz" für unrechtmäßig erworbene Güter. Eine fatale Botschaft an alle redlichen und arbeitenden Menschen. Würden die Einnahmen aus ehrlicher Erwerbsarbeit stammen, würden sie selbstverständlich angerechnet werden.
Ein Staat schafft sich ab, mehr ist dazu nicht mehr zu sagen.
Nur wird es dann irgendwann auch einmal an die Pfründe der Staats"diener" gehen, das sollte diese nie vergessen. Aber vielleicht wissen sie das und bauen schon mal vor, um nicht darben zu müssen.

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Keine Modeerscheinung

ADHS im Erwachsenenalter: Das gilt für Diagnostik und Therapie

Lesetipps
Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa

 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin