Bundesregierung

Keine längere TI-Frist für Apotheker

Anbindung in Etappen, das bleibt das Ziel der Bundesregierung in puncto Telematikinfrastruktur. Immerhin soll aus den Fehlern bei der Anbindung von Arzt- und Zahnarztpraxen gelernt werden.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Manche Gesundheitsberufe müssen noch lange dem Wegweiser folgen, bis sie auf die Datenautobahn des Gesundheitswesens genannte Telematikinfrastruktur auffahren können.

Manche Gesundheitsberufe müssen noch lange dem Wegweiser folgen, bis sie auf die Datenautobahn des Gesundheitswesens genannte Telematikinfrastruktur auffahren können.

© Daniel Ernst / stock.adobe.com

Berlin. Fast ein Jahr nach der Verlängerung der Frist für den obligatorischen Anschluss von Arzt- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) auf den 30. September 2019 sind nach Auskunft der Bundesregierung mit 144.000 Praxen noch immer nur knapp 86 Prozent an die Datenautobahn des Gesundheitswesens angeschlossen.

Wer seine Praxis weiter nicht an die TI anbinden will, dem drohen Honorarkürzungen seitens seiner Kassenärztlichen Vereinigung – mittlerweile belaufen sich diese auf 2,5 Prozent.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion mitteilt, gedenke sie derzeit nicht, die den Apotheken bis zum 30. September dieses Jahres eingeräumte Frist zur Anbindung an die TI zu verlängern. So solle die Basis zur Nutzung der Dienste zum elektronischen Medikationsplan, zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und künftig für das elektronische Rezept geschaffen werden.

gematik führt derzeit Abstimmungsgespräche

Trotz aller Verzögerungen und einiger Hickhacks um die für die Anbindung an die TI notwendigen Konnektoren hält die Regierung an dem Prestigeobjekt fest. „Die Telematikinfrastruktur soll sich zur zentralen Kommunikationsinfrastruktur für das gesamte Gesundheitswesen entwickeln und für alle Leistungserbringer und Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen. Ziel ist daher, dass sich alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur anschließen“, heißt es in der Antwort an die Liberalen.

Im jüngst vom Bundestag beschlossenen Patientendatenschutzgesetz (PDSG) sei die gematik als TI-Betriebsgesellschaft dazu verpflichtet worden, Zugangsverfahren für den TI-Anschluss von Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten, aber auch Hebammen festzulegen.

Zur Anbindung weiterer Gesundheitsberufe befinde sich die gematik derzeit in Abstimmungsgesprächen, heißt es weiter.

Offenbar langwieriger Prozess erwartet

Für die weiteren Gesundheitsberufe erwartet die Bundesregierung offenbar einen langwierigen Prozess zur TI-Anbindung: „Dies stellt angesichts der Vielzahl der Berufsangehörigen sowohl eine finanzielle als auch eine erhebliche organisatorische Herausforderung dar. Umso mehr können die Erfahrungen, die mit der Anbindung und Ausstattung der ersten Berufsgruppen gewonnen wurden, eine wertvolle Hilfe darstellen.“

Weiteres Manko mit Blick auf die Heil- und Hilfsmittelerbringer: Die gematik habe derzeit noch gar keinen gesetzlichen Auftrag, die elektronische Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln zu ermöglichen – im Moment beschränke sich dieser nur auf apothekenpflichtige Arzneimittel.

Bis Ende des Jahres sollen KBV und GKV-Spitzenverband aber in einem ersten Schritt „in den Bundesmantelverträgen die notwendigen Regelungen für die Verwendung von elektronischen Hilfsmittelverordnungen“ festlegen.

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