Kinder und Haftpflicht - Schwindeleien sind oft überflüssig
NEU-ISENBURG (bü). So etwas kommt immer wieder vor: Eine Mutter läßt ihre kleine Tochter in der eigenen Wohnung von ihrer Freundin beaufsichtigen, das Kind ruiniert mit Saft das Sofa oder den Teppich. Da wird gern mal bei der Haftpflichtversicherung geschwindelt. Doch das wäre gar nicht nötig, denn die Assekuranz der Freundin muß den Schaden wegen Verletzung der Aufsichtspflicht sowieso ersetzen.