Kindergeld erhält immer betreuendes Elternteil
MÜNCHEN (mwo). Nach einer Trennung der Eltern sollte derjenige das Kindergeld beziehen, bei dem sich das Kind überwiegend aufhält. Das geht aus einem schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor.
Damit bekräftigte der BFH, dass das Kindergeld demjenigen zusteht, der sich vorrangig um das Kind kümmert. Wenn der andere Elternteil das Kindergeld bekommen hat, könne er sich nicht darauf berufen, er habe es weitergeleitet. Nach dem Münchener Urteil kann in solchen Fällen das Finanzamt zwar von der Rückforderung absehen, wenn der Ex-Partner den Erhalt des Geldes bestätigt.
Bleibt die Bestätigung allerdings aus, muss das Finanzamt nicht weiter ermitteln, sondern der vom Gesetz her unberechtigte Empfänger zurückzahlen.
Az.: III B94/09