Urteil

Kinderwunschzentrum muss Unterhalt nicht bezahlen

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HAMBURG. Ein Kinderwunschzentrum in Hamburg muss keinen Unterhalt für ein Mädchen zahlen, das aus einer künstlichen Befruchtung hervorgegangen ist.

Das Landgericht Hamburg wies am Donnerstag die Klage eines Mannes zurück. Dieser hatte dem Zentrum vorgeworfen, seine Unterschrift unter der Einverständniserklärungen zur Befruchtung seiner Frau mit fremdem Samen nicht geprüft zu haben.

Der Angeklagte gab an, seine damalige Frau habe die Unterschriften gefälscht. Die Hamburger Richter entschieden jetzt jedoch, dass das Kinderwunschzentrum keineswegs fahrlässig gehandelt hatte.

Der Mann habe sein - bereits im Jahr 2008 dokumentiertes - Einverständnis für eine künstliche Befruchtung mit Fremdsamen nie zurückgezogen. (dpa)

Az.: 316 O 318/15

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