Prävention

Kindeswohlgefährdung: Ärztliche Hinweisgeberschaft auch in Rheinland Pfalz jetzt vertraglich geregelt

Ärzten und Psychotherapeuten werden Meldungen und Besprechungen mit dem Jugendamt zur Kindeswohlgefährdung vergütet – wenn die KV das Prozedere mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart hat. In Rheinland-Pfalz ist das ab sofort der Fall.

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