Corona-Impfung

Kläger auf Impftermin muss Risiko darlegen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Krebspatienten abgewiesen: Immunschwäche ist per se noch kein Grund für einen sofortigen Impftermin.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Krankheit und ein geschwächtes Immunsystem reichen nicht aus, um eine vorgezogene Corona-Impfung zu rechtfertigen. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss weist das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines Krebspatienten ab. Dieser habe die Dringlichkeit nicht ausreichend begründet und beispielsweise nicht dargelegt, dass ihm „eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei“, heißt es.

Der krebskranke Antragsteller ist unter 80, steht aber kurz vor oder inzwischen am Beginn einer Chemotherapie, die die körpereigene Immunabwehr erheblich schwächt. Bei der Corona-Impfrangfolge ist er daher der Gruppe 2 mit „hoher Priorität“ zugeordnet.

Vergeblich hatte der Mann versucht, eine sofortige Impfung zu erhalten. Mit einem Eilantrag wollte er dies daher gerichtlich durchsetzen. Zuvor lehnte dies bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ab (wir berichteten).

Die Verfassunsgrichter befanden nun, der krebskranke Kläger habe nicht ausreichend dargelegt, dass ihm schwere Nachteile drohen. So habe er nicht erklärt, dass er nicht ohnehin schon bald einen Impftermin bekommen kann.

„Im Übrigen hat der Antragsteller nicht hinreichend vorgetragen, dass ihm eine risikoverringernde Isolation unmöglich sei“, heißt es in dem Beschluss weiter. Zwar müsse er für seine teilstationäre Chemotherapie eine Klinik aufsuchen. Dass dort ein besonderes Ansteckungsrisiko bestehe, habe er aber ebenfalls nicht dargelegt. (mwo)

Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvQ 15/21

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vertragsärztliche Berufspolitik

KV Bremen: Kein Kassenrezept nach Privatarzt-Konsultation

Das könnte Sie auch interessieren
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stiftung Lebensblicke

Darmkrebs bei jungen Menschen: Entwarnung für Deutschland

Robert Koch-Institut

Impfkalender für 2026: Die Neuerungen im Überblick

Interview mit Physiotherapeutin

Bewegung bei Nackenschmerzen: Welcher Sport ist der richtige?

Lesetipps
Eine kalorienarme, pflanzenbasierte Kost für mehrere Tage am Stück pro Monat kann Patienten und Patientinnen mit Morbus Crohn bei der Remission helfen.

© rh2010 / stock.adobe.com

Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen

Morbus Crohn: In nur fünf Tagen per Diät zur Remission?