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Neuer Contergan-Prozess

Klage auf Anerkennung von Gefäßschäden

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KÖLN. Missbildungen an Armen und Beinen sind als Contergan-Schädigungen bekannt – nun klagen Betroffene aber auch auf die Anerkennung von Gefäßschäden.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln begannen dazu am Dienstag fünf Verfahren. Die Betroffenen berichteten unter anderem von fehlenden oder verdrehten Arterien, was zu Beschwerden führe.

Die Contergan-Stiftung, die die Verteilung staatlicher Gelder an Geschädigte regelt, hält die Klagen für unberechtigt.

Sie meint, dass entweder nicht erwiesen ist, dass die Gefäßschäden auf Talidomid zurückgehen, oder aber diese Schäden bereits durch die bisherigen finanziellen Zuwendungen abgedeckt sind. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, ist noch offen. (dpa)

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