Behandlungsfehler

Klinik muss Kleinwüchsiger Schmerzensgeld zahlen

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OLDENBURG. Sie könnte heute zwölf Zentimeter größer sein - doch weil ihr Wachstum schon bei 1,44 Metern endete, bekommt eine 17-Jährige Schmerzensgeld von einem niedersächsischen Krankenhaus.

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte die Klinik zur Zahlung von 40.000 Euro. Das Gericht stellte fest, dass ein Klinikarzt den Kleinwuchs der damals achtjährigen Patientin nicht erkannte. Mit einer Behandlung hätte sie 1,56 Meter groß werden können.

Die Syrerin lebte damals mit ihrer Familie als Asylbewerberin in Deutschland, ihr Kinderarzt hatte sie an die Klinik im Landgerichtsbezirk Osnabrück überwiesen. In welcher Stadt genau das Krankenhaus liegt, wollte das Gericht am Freitag nicht angeben.

Die Klinik hatte vor Gericht angegeben, das Mädchen habe nicht in größerem Umfang untersucht werden können, weil das mit dem Versicherungsschein nach dem Asylbewerbergesetz nicht abrechnungsfähig gewesen wäre.

Das Gericht hielt dagegen, dass die Klinik schon aus den erhobenen Befunden die richtige Diagnose hätte ableiten können. Somit liege ein Behandlungsfehler vor. Zudem habe der Krankenhausarzt den Vater des Mädchens nicht über mögliche Therapien aufgeklärt.

Der Arzt hätte dem Gericht zufolge dem Vater zumindest sagen müssen, dass er das Mädchen aus Kostengründen nicht weiter behandeln könne. So hätte die Familie die Chance erhalten, die Behandlungskosten zum Teil privat zu finanzieren. (dpa)

Az.: 5 U 216/11

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