Prozess

Klinik und Anästhesist vergleichen sich

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GÖTTINGEN. Nach dem Tod einer Patientin im Krankenhaus St. Martini in Duderstadt im Kreis Göttingen haben sich jetzt die Klinik und ein früherer Oberarzt auf einen Vergleich geeinigt.

Die Parteien hätten sich außergerichtlich darauf verständigt, dass das Arbeitsverhältnis des Anästhesisten nicht fristlos, sondern unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werde, teilte ein Sprecher des Arbeitsgerichts Göttingen mit.

Die Klinik hatte dem Oberarzt Anfang Dezember 2015 fristlos gekündigt, nachdem es bei einer Operation zu einer folgenschweren Verwechslung gekommen war. Eine 81-jährige Patientin hatte bei einer Transfusion versehentlich die Eigenblutreserve einer anderen Patientin erhalten, deren Blutgruppe nicht mit ihrer kompatibel war, und war später verstorben.

Der Anästhesist hatte dann gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Da sich die Parteien zunächst nicht auf einen Vergleich einigen konnten, wollte das Arbeitsgericht mehrere Ärzte und Pfleger als Zeugen vernehmen. Der Termin wurde nun aufgehoben.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat unterdessen gegen den Anästhesisten sowie eine weitere Ärztin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. (pid)

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