Klinik und Praxis unter einem Hut
NEU-ISENBURG. Durch das neue Vertragsarztrecht bekommen niedergelassene Ärzte die Möglichkeit, neben der Praxis auch als angestellte Krankenhausärzte zu arbeiten. Doch wie so oft im neuen Recht gibt es auch bei diesem Arbeitsmodell Einschränkungen.