Krankenhausstrukturgesetz

Klinikdirektoren kritisieren Reform harsch

Geplantes Krankenhausstrukturgesetz löst die eigentlichen Probleme nicht, so der VKD.

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MÜNCHEN. Der Entwurf für ein Krankenhaus-Strukturgesetz ist nach Ansicht des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) vor allem durch "gesetzgeberische Unterlassungen" gekennzeichnet.

Die Unterfinanzierung bei Investitionen und Personalkosten sowie bei den ambulanten Notfällen bleibe nach wie vor bestehen, kritisierte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings beim 24. Neubiberger Krankenhausforum.

Schon jetzt zeichne sich eine weitere Ausdünnung der Personaldecke in den Krankenhäusern ab, erklärte Düllings. Zugleich werde durch mediale Skandalisierung ein Fukushima-Effekt erzeugt, um Krankenhäuser unter Druck zu setzen, nur noch allerbeste Qualität zu liefern.

Tatsächlich gelte das Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen, auch für die stationäre Versorgung.

Um die Krankenhausversorgung gewährleisten zu können, müssten für notwendige Investitionen und für das Personal mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, forderte Düllings. Die ambulante Notfallversorgung sollte durch Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser gemeinsam sichergestellt werden. Erforderlich seien dafür gesonderte Vergütungsregelungen für die Kliniken.

Kritik an der geplanten Krankenhausreform äußerte auch der Vertreter der Ersatzkassen. Die mangelhafte Investitionskostenfinanzierung habe zu ökonomisch motivierten Mengensteigerungen geführt, erklärte Stefan Wöhrmann, Abteilungsleiter stationäre Versorgung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

Die geplanten Zu- und Abschläge seien kein geeignetes Mittel, um Qualitätsverbesserungen zu erreichen. Vielmehr müssten bei dauerhaft schlechter Qualität "krankenhausplanerische Konsequenzen" gezogen werden, forderte er. Ein Problem der Krankenhausbedarfsplanung sei, dass lediglich vorhandene Strukturen fortgeschrieben würden, so Wöhrmann. (sto)

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