Kliniken müssen Zeit für geordneten Abschied gewähren

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Verträge zwischen Kliniken und Bestattungsunternehmen dürfen keine Absprache enthalten, nach der verstorbene Patienten schon zwei Stunden nach ihrem Ableben abgeholt und in die Kühlräume der Bestatter gebracht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin hervor.

Verträge zwischen Krankenhäusern und Bestattungsunternehmen zum Kühlmanagement verstorbener Patienten sind keine Seltenheit. An solchen Vereinbarungen stoßen sich Gerichte im Normalfall nicht. Im konkreten Fall aber störte sich das Landgericht Berlin daran, dass Verstorbene schon nach zwei Stunden von einem Bestattungsunternehmen aus der Klinik abgeholt werden durften.

Eine solche Vereinbarung, so die Richter, brächten die Angehörigen, die sich sowieso schon in einer schwierigen Lage befänden, in eine unangemessene Zwangslage. Denn eine sachgerechte Entscheidung, welches Unternehmen den Toten bestatten solle, sei kaum noch möglich, wenn der Verstorbene sich erst einmal in den Räumen eines Anbieters befinde. Das LG bewertete deshalb die Zwei-Stunden-Frist in dem Vertrag als unlauter und damit als unwirksam.

Az.: 16 O 249/08

Mehr zum Thema

Heimbeatmung

Helios Klinik Leisnig erweitert ihr intensivmedizinisches Angebot

Geschäftsjahr 2023

Asklepios steigert Umsatz und Gewinn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen