Kliniken müssen Zeit für geordneten Abschied gewähren

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BERLIN (eb). Verträge zwischen Kliniken und Bestattungsunternehmen dürfen keine Absprache enthalten, nach der verstorbene Patienten schon zwei Stunden nach ihrem Ableben abgeholt und in die Kühlräume der Bestatter gebracht werden. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin hervor.

Verträge zwischen Krankenhäusern und Bestattungsunternehmen zum Kühlmanagement verstorbener Patienten sind keine Seltenheit. An solchen Vereinbarungen stoßen sich Gerichte im Normalfall nicht. Im konkreten Fall aber störte sich das Landgericht Berlin daran, dass Verstorbene schon nach zwei Stunden von einem Bestattungsunternehmen aus der Klinik abgeholt werden durften.

Eine solche Vereinbarung, so die Richter, brächten die Angehörigen, die sich sowieso schon in einer schwierigen Lage befänden, in eine unangemessene Zwangslage. Denn eine sachgerechte Entscheidung, welches Unternehmen den Toten bestatten solle, sei kaum noch möglich, wenn der Verstorbene sich erst einmal in den Räumen eines Anbieters befinde. Das LG bewertete deshalb die Zwei-Stunden-Frist in dem Vertrag als unlauter und damit als unwirksam.

Az.: 16 O 249/08

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