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Mecklenburg-Vorpommern

Klinikgesellschaft kritisiert neues Schlichtungsverfahren

Veröffentlicht:

SCHWERIN. Keinen Nutzen kann die Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern in dem neuen Schlichtungsverfahren zur Klärung von Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Kassen und Krankenhäusern erkennen.

Die Landes-Krankenhausgesellschaft (KGMV) spricht sogar von einem "Bürokratiemonster" und erwartet ein "schwarzes Loch, in dem Beitragsgelder zu Lasten der Patienten unnütz und bürokratisch versickern werden".

Grund für die vernichtende Kritik: die Chance auf eine Einigung im Schlichtungsverfahren wird als gering eingestuft, tendiert nach KGMV-Meinung sogar "gegen Null". Denn im Schlichtungsverfahren werden nach KGMV-Auffassung Fälle vorgetragen, die nicht einvernehmlich zu klären sind und bei denen ein Dritter die Entscheidung fällen sollte.

"Das können jedoch nur die Gerichte und nicht die Vertreter der Krankenkassen und Krankenhäuser, die Vertreter der streitenden Parteien sind", so die KGMV. Folge: Sozialgerichte werden nicht wie beabsichtigt entlastet, aber ein zusätzliches Verfahren vorgeschaltet.

Auf diese Gefahr hatten die Selbstverwaltungspartner schon vor dem vom Bund verabschiedeten Gesetz aufmerksam gemacht und auch die Länder auf ihrer Seite gehabt.

Der Gesetzgeber hatte das Schlichtungsverfahren trotz der Vorbehalte, die auch durch den Bundesrat geäußert wurden, verabschiedet. Krankenhäuser und Kassen auf Bundesebene hatten sich daraufhin im Schiedsverfahren auf einen Kompromiss zum Schlichtungsverfahren verständigt.

Seitdem arbeiten die Selbstverwaltungspartner auf Länderebene an der Einrichtung der umstrittenen Landesschiedsstellen. Dabei ist wegen der hohen Zahl der zu erwartenden Fälle schon die Personalauswahl der ehrenamtlich zu besetzenden Gremien eine Herausforderung. (di)

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