Impf-Urteil

Klinikmitarbeiterin wegen gefälschter Impfbescheinigung verurteilt

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Göttingen. Das Amtsgericht Göttingen hat jetzt eine Klinikmitarbeiterin zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, da sie dem Göttinger Gesundheitsamt eine im Internet erworbene Bescheinigung über eine angebliche Impfunfähigkeit übermittelt haben soll. Die 59-Jährige arbeitet nach eigenen Angaben auf der Intensivstation einer Klinik im Landkreis Göttingen.

Das Gesundheitsamt war stutzig geworden und hatte deshalb Strafanzeige erstattet. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass das vermeintliche Attest von einer früheren Ärztin in Fellbach ausgestellt worden war, die schon seit Jahren nicht mehr praktizierte und somit die 59-Jährige auch gar nicht untersucht haben konnte.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, bewusst das unrichtige Gesundheitszeugnis verwendet zu haben, um der ab Mitte März bestehenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu entgehen. Vor Gericht gab die 59-Jährige an, dass sie zuvor versucht habe, von ihrer Hausärztin eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, was diese aber abgelehnt habe. (pid)

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