Direkt zum Inhaltsbereich

Impf-Urteil

Klinikmitarbeiterin wegen gefälschter Impfbescheinigung verurteilt

Veröffentlicht:

Göttingen. Das Amtsgericht Göttingen hat jetzt eine Klinikmitarbeiterin zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, da sie dem Göttinger Gesundheitsamt eine im Internet erworbene Bescheinigung über eine angebliche Impfunfähigkeit übermittelt haben soll. Die 59-Jährige arbeitet nach eigenen Angaben auf der Intensivstation einer Klinik im Landkreis Göttingen.

Das Gesundheitsamt war stutzig geworden und hatte deshalb Strafanzeige erstattet. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass das vermeintliche Attest von einer früheren Ärztin in Fellbach ausgestellt worden war, die schon seit Jahren nicht mehr praktizierte und somit die 59-Jährige auch gar nicht untersucht haben konnte.

Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, bewusst das unrichtige Gesundheitszeugnis verwendet zu haben, um der ab Mitte März bestehenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu entgehen. Vor Gericht gab die 59-Jährige an, dass sie zuvor versucht habe, von ihrer Hausärztin eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, was diese aber abgelehnt habe. (pid)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anpassung Schutzimpfungs-Richtlinie

Indikationsunabhängige Corona-Impfung künftig für Kassenpatienten erst ab 75

Oberlandesgericht Celle

AstraZeneca muss Auskunft über Corona-Impfstoff geben

Das könnte Sie auch interessieren
Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

© EAU

Ergänzung EAU-Leitlinie 2026

Neue Empfehlung zu HWI und Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

© piyato | iStock

Vaginalmykose im Fokus

Vaginalmykosen neu denken: Pathogenese, Zyklus und Therapie

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

© iStock / okskukuruza

Vaginale Gesundheit

Intimhygiene: Was die vaginale Schleimhaut wirklich braucht

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Impfstoffeffektivität gegen Post COVID-Beschwerden

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [14]

Jährliche COVID-19-Impfung

Empfohlen für ein breites Risikokollektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: BioNTech Europe GmbH, Mainz
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

© Springer Medizin Verlag GmbH

Impfungen – ob Influenza oder Reisezeit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie ein Hausarzt mit seinem„Medmobil“ Obdachlose versorgt

Warnzeichen früh erkennen

Immundefekte: Das ist die Basisdiagnostik für die Praxis

Lesetipps
Echzeitdarstellung der Blutzuckermessung auf einem Smartphone

© Remigiusz Góra / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Ursache rezidivierender Hypoglykämien