Erbschaftsteuer

Kompromiss in letzter Minute

Veröffentlicht:

BERLIN. Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist verständigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum Donnerstag auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Billigen auch Bundestag und Bundesrat spätestens in der kommenden Woche das Vermittlungsergebnis, wird ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts verhindert.

Auch künftig werden Firmenerben demnach vom Fiskus verschont, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegien für Firmenerben Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und eigentlich schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt.

Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses bleibt es dabei, dass ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall eine Bedürfnisprüfung erfolgt. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt er sich auf die Prüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen.

Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie gestundet werden. Diese Möglichkeit soll aber gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss eingeschränkt werden. Sie soll nun statt für zehn nur noch für sieben Jahre möglich und nur im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei sein. Am lange umstrittenen "Abschmelzmodell" gibt es keine Abstriche. Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss also ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Keinerlei Verschonung wird mehr ab einem Erbe von 90 Millionen Euro gewährt.

Für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkung ist weiterhin ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant. Unverändert bleibt die Regelung für Kleinbetriebe: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern werden vom Nachweis des Joberhalts befreit. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Auch bei moderatem Konsum

Studie: Zuckerhaltige Getränke lassen Nierensteine wachsen

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte medizinische Illustration von Dickdarmkrebs im absteigenden Dickdarm eines Mannes.

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Aktivierende PIK3CA-Mutation

ASS könnte sich bei bestimmten Darmkrebsformen doch lohnen

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung