Erbschaftsteuer

Kompromiss in letzter Minute

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BERLIN. Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Kurz vor Ablauf einer letzten, vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist verständigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum Donnerstag auf neue Regeln zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben. Billigen auch Bundestag und Bundesrat spätestens in der kommenden Woche das Vermittlungsergebnis, wird ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts verhindert.

Auch künftig werden Firmenerben demnach vom Fiskus verschont, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Privilegien für Firmenerben Ende 2014 als zu weitgehend gekippt und eigentlich schon bis Ende Juni schärfere Vorgaben verlangt.

Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses bleibt es dabei, dass ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall eine Bedürfnisprüfung erfolgt. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt er sich auf die Prüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen.

Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie gestundet werden. Diese Möglichkeit soll aber gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesbeschluss eingeschränkt werden. Sie soll nun statt für zehn nur noch für sieben Jahre möglich und nur im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei sein. Am lange umstrittenen "Abschmelzmodell" gibt es keine Abstriche. Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss also ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Keinerlei Verschonung wird mehr ab einem Erbe von 90 Millionen Euro gewährt.

Für Familienunternehmen mit Verfügungsbeschränkung ist weiterhin ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant. Unverändert bleibt die Regelung für Kleinbetriebe: Firmen mit bis zu fünf Mitarbeitern werden vom Nachweis des Joberhalts befreit. (dpa)

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