Konkurrenz kann nicht völlig verboten werden
KOBLENZ (dpa/eb). Ein gänzlich pauschales Wettbewerbsverbot ist nichtig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Eine solche Regelung verstoße gegen die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit.
Eine Ausnahme gelte aber für Schutzklauseln wie sie auch zwischen Gemeinschaftspraxis-Ärzten vereinbart werden, mit denen eine gegenseitige Konkurrenz auf einem identischen Geschäftsfeld ausgeschlossen wird.
OLG Koblenz, Az.: 5 U 140/08