Kooperation ohne Zwang zur Nähe
KÖLN. Wenn der Wunschpartner für eine Gemeinschaftspraxis an einem anderen Ort arbeitet, scheint eine Zusammenarbeit zunächst unmöglich. Doch das neue Vertragsarztrecht bietet die Chance, trotz getrennter Standorte zu kooperieren, und zwar in einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis.