Kommentar
Kooperationsform macht Karriere
Wer langsam geht, kommt auch zum Ziel. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und die korrespondierenden Änderungen in den Berufsordnungen der Kammern sind gute Beispiele für den Wahrheitsgehalt dieses Satzes. Gerade mit den Teilgemeinschaftspraxen verbanden sich nach Inkrafttreten des Gesetzes viele Hoffnungen.
Doch manche stürmten zu schnell vor und schlossen sich mit Radiologen und Laborärzten zusammen - was im Kern darauf hinauslief, dass das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt auf diese Weise unterlaufen wurde. So verstanden jedenfalls viele Ärztekammern Initiativen in diese Richtung und untersagten diese Zusammenschlüsse. Die Teilgemeinschaftspraxis schien damit zunächst als neue Kooperationsform auf dem Abstellgleis zu sein.
Doch heimlich, still und leise haben sich mittlerweile doch einige Teilgemeinschaften etabliert und die eigentlichen Vorteile dieser Kooperationsform herausgearbeitet: die Möglichkeit, sich stärker zu spezialisieren und die eigenen Leistungen einer viel größeren Zahl von Patienten anzubieten. Ärzte, die in diesem Sinne vertrauensvoll zusammenarbeiten, zeigen den Weg, wie Freiberufler auch in Zukunft im Gesundheitsmarkt bestehen können.