Kommentar zum Ärztemangel

Kooperationsideen gefragt

Ärztemangel hin oder her, einen Verteilungsmangel gibt es definitiv. Darunter leiden vor allem strukturschwache Regionen.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Über den Ärztemangel lässt sich streiten. Immerhin hat erst kürzlich der oberste Sachverständige im Gesundheitswesen, Professor Ferdinand Gerlach, wenn auch nicht in dieser Funktion, deutliche Zweifel an der These des Mangels vorgebracht. Aber ein Verteilungsproblem gibt es. Und darunter leiden vor allem strukturschwache Regionen und die generalistischen Fächer.

Deshalb sind dringend kreative Ideen für neue Kooperationsmodelle gefragt. Zum einen, um die Last der Patientenversorgung auf mehrere Schultern zu verteilen. Zum anderen, um die Tätigkeit auf dem Land für Nachwuchsmediziner attraktiv zu gestalten.

In Teamstrukturen lassen sich eben auch weiter entfernt vom bisherigen eigenen sozialen Netzwerk aus Verwandten und Freunden, die bei der Kinderbetreuung einspringen können, Arztsein und Familienleben vereinen. Ein zu oft unterschätzter Punkt: Schließlich sind es immer seltener in der Region verwurzelte Töchter und Söhne von Ärzten, die die Landpraxis weiterführen. Zudem wiegt ein geteiltes wirtschaftliches Risiko gerade in der beruflichen Startphase weniger.

Hier nach der Kommune oder KV zu rufen wäre jedoch der falsche Weg. Die besten kooperativen Versorgungsideen entstehen dann, wenn in der Region erfahrene Ärzte die Jungen unterstützen. Also: Nur Mut zu kreativen Praxiskonzepten!

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Medizinischer Stand der Dinge

Neue Herausgeber der Nationalen Versorgungsleitlinien melden Vollzug

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

ASV für Menschen mit Lungen- und Thoraxtumoren hat sich gut entwickelt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar