Kosten für Behandlungspflege trägt die Kasse

Veröffentlicht:

DARMSTADT (reh). Gesetzliche Krankenkassen müssen auch dann die Kosten einer 24-stündigen Behandlungspflege in vollem Umfang übernehmen, wenn die Grundpflege von einer anderen Pflegekraft erbracht wird. Das entschied kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Darmstadt. In den verhandelten Fällen benötigen die jeweils schwer erkrankten Kinder eine 24-stündige Überwachung ihrer Atmung. Diese Überwachung ist von einer Fachkraft durchzuführen und im Rahmen der häuslichen Krankenpflege von der Kasse zu zahlen. Die betroffene Kasse zog jedoch den Zeitaufwand für die Grundpflege ab, die von den Eltern selbst erbracht wird. Da sie der Ansicht war, die Kosten hierfür müsse die Pflegeversicherung übernehmen. Die Eltern klagten dagegen und bekamen Recht. Soweit eine 24-stündige Behandlungspflege von einer Pflegefachkraft erbracht werde, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung jedoch von Angehörigen geleistet würden, seien die gesamten Kosten für die Behandlungspflege von der Krankenkasse zu tragen, urteilten die Darmstädter Richter. Die Grundpflege dürfe die Kasse nur abziehen, wenn sie von derselben Fachkraft erbracht werde, so die Richter. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Az.: L 1 KR 187/10; L 1 KR 189/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sommer- und Winterzeit

Neue Analyse: Zeitumstellung offenbar doch ohne kardiale Folgen

„ÄrzteTag“-Podcast

Dürfen Vertragsärzte Kassenpatienten Privattermine anbieten, Frau Vogtmeier?

Praxisübernahme

Wie es einer Kollegin nach dem ersten Jahr der Niederlassung geht

Lesetipps
Eine Hand fängt 500-Euro-Geldscheine auf, die durch die Luft wirbeln.

© vegefox.com / stock.adobe.com

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Sie kommt relativ oft vor, wird aber oft übersehen: die kardiale autonome diabetische Neuropathie.

© Aleksandra Kuzmina / stock.adobe.com

Kardiale autonome diabetische Neuropathie

Das neuropathische Herz – ein Risiko