Kräftiger Zuschuss für Praxisgründer in Hessen

Hessen fördert schon lange Gründer im medizinischsozialen Bereich. Nun sollen auch gezielt Ärzte profitieren.

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:
Praxisgründer in Hessen dürfen auch einen dicken Zuschuss hoffen.

Praxisgründer in Hessen dürfen auch einen dicken Zuschuss hoffen.

© Daniel Fuhr / fotolia.com

WIESBADEN. 61,8 Millionen Euro gingen im vergangenen Jahr in Hessen an Existenzgründer im Bereich der medizinisch-sozialen Versorgung - davon 28,4 Millionen an 198 Projekte in ländlichen Regionen.

Das Geld stammt aus dem Topf des Förderprogramms "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen" (GuW).

Insgesamt wurden 2010 etwa 199,4 Millionen Euro an Existenzgründer vergeben, teilte die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (Wiba) Hessen auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit.

Maximal zwei Millionen Euro

Das GuW-Programm unterstützt Existenzgründungen von Freiberuflern und kleinerer sowie mittlerer Unternehmen.

Zu den Antragstellern gehören Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Vertreter anderer Heilberufler aus dem Gesundheitswesen. Die Kredithöhe beträgt maximal zwei Millionen Euro, die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren.

Alle Antragsberechtigten bekommen für maximal zehn Jahre eine Zinsvergünstigung von zurzeit 0,2 Prozentpunkten.

Gelder werden zunehmend abgefordert

Seit Juni 2010 kann auch der Bau oder die Sanierung von Immobilien gefördert werden, die anschließend "zur Erhaltung einer sozialen Infrastruktur" an Dritte vermietet oder verpachtet werden. Damit sollen vor allem medizinische Einrichtungen wie Ärztehäuser angesprochen werden.

Eine Tendenz zeichnet sich für dieses Jahr bereits ab: Bis Ende Oktober sind 24,4 Millionen Euro mehr von Gründern in Anspruch genommen worden als im Jahr zuvor. Davon gingen 8,3 Millionen Euro an medizinisch-soziale Projekte.

Einen deutlichen Anstieg auf 203 Bewilligungen zeichnet sich im gleichen Zeitraum bei Projekten im ländlichen Raum ab. "Etwa eine Million Euro flossen zusätzlich in die Versorgung auf dem Land", heißt es bei der Wiba.

Förderprogramm

Zu den Möglichkeiten, um Ärzten die Ansiedlung in ländlichen Regionen zu erleichtern, gehören auch Beteiligungen, Bürgschaften und Fördermittel aus dem Programm "Regionale Wertschöpfung und Lebensqualität in der Entwicklung ländlicher Gebiete".

Ärzte, die keiner Niederlassungsbeschränkung unterliegen, können dort maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten (höchstens 30.000 Euro) erhalten.

Das Land Hessen will außerdem künftig, zusätzlich zum Förderprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen", pro Jahr 600.000 Euro für Praxisgründungen zur Verfügung stellen.

Dies haben das Land Hessen, die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) kürzlich bei der Vorstellung des "Paktes zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung" angekündigt (siehe Kasten).

www.wibank.de

Förderprogramm für Ärzte in Hessen

Im "Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung" verpflichten sich Ärzte, Krankenkassen, Kliniken, Kommunen und das Sozialministerium, gemeinsam an der flächendeckenden Versorgung zu arbeiten.

Zusätzlich zum Förderprogramm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen" wollen Land, Kassen und KV junge Ärzte bei der Niederlassung unterstützen, wenn sie in "Gebieten mit Versorgungsbedarf" - so werden in dem Pakt Regionen bezeichnet, in denen es laut der Statistik noch keine Unterversorgung gibt, aber ein lokaler Ärztemangel herrscht - gehen.

Dafür sollen jährlich 600.000 Euro bereitgestellt werden. Eine Niederlassung kann mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. So können mindestens zwölf Praxen pro Jahr unterstützt werden. Eine Arbeitsgruppe aus Kassenärztlicher Vereinigung, Kassen und Land soll die Förderrichtlinien beraten und über Anträge entscheiden.

Diese Förderung soll so lange bestehen, bis der Gemeinsame Bundesausschuss, wie im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen, die Bedarfsplanung angepasst hat.

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