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Neue Verordnung

Krankenhäuser bekommen Corona-Hilfen bis März

Der Bund stützt die COVID-gebeutelten Krankenhäuser auch weiterhin. Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft regt sich gleichwohl Kritik.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Krankenhäuser sollen über den Jahreswechsel hinaus einen Ausgleich für den coronabedingten Wegfall elektiver Eingriffe erhalten. Die am 31. Dezember auslaufende Regelung wird vorerst bis zum 19. März verlängert. Auf den Bund kommen damit Mehrausgaben von rund 2,9 Milliarden Euro zu. Das geht aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen und der Belegung der Intensivstationen sei nicht davon auszugehen, dass die „großen finanziellen und extremen organisatorischen Herausforderungen der Krankenhäuser am 31. Dezember enden werden“, heißt es in der Begründung für die Verordnung. Die Entwicklung lasse vielmehr darauf schließen, dass die COVID-19-Pandemie die Krankenhäuser auch im Jahr 2022 belasten werde.

DKG verweist auf Psychiatrien

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich erleichtert. „Wir versorgen noch immer mit knapp 5000 COVID-Intensivpatienten beinahe die Höchstzahl aus der verheerenden Winterwelle von 2020/21“, reagierte der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß. 75 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivversorgung müssten ihre Regelversorgung derzeit einschränken.

Gaß kritisierte, dass die Regelung nur für somatische Kliniken gälte. Es sei eine Fehleinschätzung, dass Psychiatrien nicht von der Pandemie betroffen wären. (af)

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