Urteil

Krankenkasse muss bariatrische Op zahlen

Eine Kasse muss die Kosten für eine bariatrische Op übernehmen. Selbst, wenn sie diese zuvor nicht genehmigt hat, urteilte das SG Stuttgart.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Führt ein Krankenhaus eine bariatrische Operation durch, ohne zuvor eine Genehmigung bei der Krankenkasse der Versicherten eingeholt zu haben, und leitet die Krankenkasse keine Prüfung durch den MDK ein, so ist die medizinische Erforderlichkeit der Operation im gerichtlichen Verfahren nur noch eingeschränkt überprüfbar. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden (Az.: S 18 KR 5146/16) und verurteilte die Kasse zur Übernahme der Kosten.

Im zu entscheidenden Fall verweigerte die Kasse dem Krankenhaus die Vergütung für den Eingriff bei einem übergewichtigen Patienten. Bislang hatte die Klinik vor den bariatrischen Operationen die Genehmigungen des Versicherers abgewartet, änderte dann aber diese Praxis und führte die Op ohne vorheriges Genehmigungsverfahren durch. Im Anschluss rechnete sie den stationären Aufenthalt gegenüber der beklagten Kasse ab, welche die Zahlung verweigerte.

Das Sozialgericht Stuttgart gab der Klinik recht. Unter anderem begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass das Krankenhaus die Kasse auf die Möglichkeit einer MDK-Prüfung hingewiesen habe. Darauf habe die Kasse jedoch verzichtet.

Das Argument der Kasse, dass ein Abweichen von der bisherigen Praxis zulasten der Patienten erfolge, da diese nicht hinreichend über Behandlungsalternativen aufgeklärt würden, wischten die Richter beiseite. Denn es liege im Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzte, über Behandlungsalternativen zu informieren. (ato)

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