Urteil

Krankenpflege in Klinik keine Honorartätigkeit

Veröffentlicht:

DORTMUND. Auch wenn Fachkrankenpflegekräfte in einer Klinik auf Honorarbasis entlohnt werden, ist grundsätzlich von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen.

Denn sie sind den Weisungen der Pflegeleitung und der Ärzte unterworfen, stellte jetzt das Sozialgericht Dortmund klar.

Es sei von einer organisatorischen Eingliederung in der Klinik und damit von einer Sozialversicherungspflicht auszugehen.

Die Klägerin arbeitete als Fachkrankenpflegerin für Anästhesie im Aufwachraum des Essener Uniklinikums. Für ihre Schichten von 7.00 bis 15.30 Uhr wurde sie als Honorarkraft mit einem Stundensatz von 45 Euro brutto vergütet.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stufte das Arbeitsverhältnis als sozialversicherungspflichtig ein. Dies hat das SG Dortmund nun bestätigt.

Gericht: Klägerin hat keine eigene Betriebsstätte

Allein die Tätigkeit der Fachkrankenschwester auf einer Narkoseabteilung der Klinik reiche aus, um von einer organisatorischen Eingliederung in dem Betrieb auszugehen.

Die Krankenschwester habe keine eigene Betriebsstätte unterhalten und habe den Weisungen der Pflegeleitungen und der Ärzte folgen müssen.

Arbeitsmittel und die Dienstkleidung seien von der Klinik gestellt worden. Insgesamt sei die Fachkrankenpflegerin daher nicht selbstständig tätig, sondern in die Arbeitsorganisation der Klinik eingegliedert gewesen. So habe sie sich beispielsweise auch in den Dienstplan der Klinik eintragen. (fl/mwo)

Az.: S 25 R 2232/12

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Müssen die Praxen Angst vor Sanktionen wegen der ePA haben, Herr Naumann?

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?